Raiffeisen-Gruppe mit ungewöhnlichem AT1-Schritt

Logo der Raiffeisen-Gruppe an einer Filiale
Die Raiffeisen-Gruppe behält Geld von Investoren vorerst lieber. (Bild: PD)

Das Image der Schweizer Finanzindustrie wurde durch den Untergang der Credit Suisse beschädigt. Dies verdeutlicht nun das Verhalten der Raiffeisen-Gruppe.

In der globalen Finanzindustrie gilt als Usus, dass Anleihen von den Emittenten zum erstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.

Damit können Investoren fest planen, wann sie ihr Geld zurückerhalten.

Einschätzung unmöglich

Mit dem Untergang der Schweizer Krisenbank Credit Suisse (CS) entwertete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma ohne Sinn und Verstand aber Bonds des Geldhauses im Wert von 16,5 Milliarden Franken.

Dies hat das Vertrauen in den Schweizer Finanzmarkt nachhaltig geschädigt, denn Investoren können die betroffenen Anleihen, sogenannte AT1-Bonds, nicht mehr einschätzen.

Um die entwerteten CS-Papiere zur Notfusion mit der Grossbank UBS ist sogar ein jahrelanger Rechtsstreit entbrannt, der noch vor Bundesgericht hängig ist.

525 Millionen lieber behalten

Daher können sich Schweizer Kreditinstitute über solche Instrumente kaum mehr normal refinanzieren, wie etwa die Zürcher Kantonalbank ZKB zeigte, indem sie eine Anleihe über 750 Millionen Franken einfach nicht zum erstmöglichen Kündigungszeitpunkt kündigte.

Doch nun gab auch die zweitgrösste Bankengruppe der Schweiz, Raiffeisen, in einer Ad-Hoc-Mitteilung einen ähnlichen Schritt überraschend bekannt.

Raiffeisen Schweiz habe entschieden, die Option zur vorzeitigen Rückzahlung der ausstehenden Additional-Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe) über nominal 525 Millionen Franken (ISIN: CH0566511496) per erstem Rückzahlungsdatum, am 16. April 2026, nicht auszuüben, hiess es.

Belastende Willkür für Investoren

Raiffeisen fixiere den Zinssatz, der für die Dauer der nächsten Fünfjahresperiode gilt, entsprechend den Anleihebedingungen am 16. April 2026 basierend auf dem dann geltenden fünfjährigen Saron-Satz zuzüglich einer Marge von 2,0 Prozent neu, so die Modalitäten.

Die Bank könne die AT1-Anleihe künftig nach freiem Ermessen unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist und vorbehältlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde jährlich per 16. April zurückzahlen, erklärte die Bankengruppe weiter.

Doch für die Investoren in solche Papiere steigt damit die Unsicherheit, weil sie sich jedes Mal neu auf den Entscheid des Geldhauses und unterschiedliche Coupons einstellen müssen.

Bank schaut quasi nur auf sich

Raiffeisen Schweiz entscheide über die Rückzahlungsmöglichkeit einer Anleihe stets fallweise, basierend auf ökonomischen Kriterien unter Einbeziehung der aktuellen Marktbedingungen, dem regulatorischen Wert des Instruments sowie der eigenen Kapitalplanung, erklärte das Kreditinstitut zwar.

Damit ist klar, dass es für die Bank günstiger ist, sich auf diese Weise ohne Kündigung zum erstmöglichen Zeitpunkt, zu refinanzieren.

Doch mit dem Untergang der CS hält sich die Schweizer Finanzindustrie nicht mehr an den weltweit geltenden Standard. Damit ist ein nachweislicher Imageschaden entstanden.

24.02.2026/ena.

Raiffeisen-Gruppe mit ungewöhnlichem AT1-Schritt

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