Die Raiffeisen-Gruppe präsentiert schlechtere Resultate als im Vorjahressemester. Dafür müssen die «üblichen Verdächtigen» herhalten.
«Die Raiffeisen Gruppe blickt auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr 2024 zurück.»
Dies teilte die zweitgrösste Bankengruppe der Schweiz am heutigen Mittwoch freudig mit.
Kunden zahlen mehr Gebühren
Doch wer auf die Kennzahlen schaut, entdeckt zur Überraschung viele Verschlechterungen.
So sank der Geschäftsertrag im ersten Halbjahr um 4,4 Prozent auf noch rund 2 Milliarden Franken. Die Einnahmequellen um Zinsdifferenz und den Eigenhandel liessen dabei deutlich Federn.
Einzig Gebührenerhöhungen trugen im ersten Semester zu steigenden Einnahmen bei.
Die genossenschaftlich ausgerichtete Bank langte also bei den Fees vermehrt zu.
Ungesunde Entwicklung
Die Kosten stiegen dagegen um 4,5 Prozent auf 1,1 Milliarden Franken. Der «Geschäftserfolg», also das operative Ergebnis ging um 13 Prozent auf 776 Millionen Franken zurück.
Der Reingewinn brach um 8,4 Prozent auf noch 642 Millionen Franken ein.
Das Ertrags-Kosten-Verhältnis verschlechterte sich um hohe 5 Prozentpunkte auf 55,3 Prozent.
Im Vergleich mit der Grossbank UBS, die auf über 80 Prozent bei der Kennzahl kommt, ist das allerdings immer noch ein guter Wert.
Allerdings passen sinkende Erträge und steigende Kosten bei Raiffeisen nicht gut zusammen. Die rote Farbe des Finanzkonzerns bekommt da eine ganz andere Bedeutung.
Erwartungen gesenkt
Das Management um Bankenchef Heinz Huber machte für den Gewinneinbruch die «üblichen Verdächtigen» verantwortlich.
Das Vorjahresresultat sei besonders gut gewesen, hiess es zur Begründung im Communiqué.
Auch habe das Geldhaus einen Rückgang erwartet, so die relativierenden Ausführungen.
Verschlechterungen angestrebt?
Erfolg ist laut Duden als positives Ergebnis von Bemühungen definiert.
Steigende Kosten, geringere Einnahmen und ein deutlich schlechteres Ertrags-Aufwand-Verhältnis dürfte die Raiffeisen-Gruppe wohl kaum angestrebt haben.
Dennoch bezeichnet die Bank all die Verschlecherungen als Erfolg.
21.08.2024/kut.