Neues Katz-und-Maus-Spiel von Weko und Swisscom

Das Gebäude der Wettbewerbskommission Weko
Die Weko nimmt Swisscom wieder in die Mangel. (Bild: PD)

Die Wettbewerbskommission hat Swisscom eine neue Busse verpasst. Die Sache ist neu, jedoch reagiert Swisscom wie immer.

Die Wettbewerbskommission Weko hat dem Quasi-Monopolisten Swisscom wieder einen Verstoss gegen das Kartellrecht nachgewiesen.

Gleichzeitig verdonnerten die Wettbewerbshüter den Staatskonzern zu einer Strafzahlung.

Auflagen beim Netzbau

Swisscom habe mit ihrer geänderten Netzbaustrategie der Konkurrenz den Zugang zum Glasfasernetz verunmöglicht, teilte die Weko am heutigen Donnerstag mit.

Zudem sanktionieren die Kartellwächter den Swisscom-Konzern dafür mit rund 18 Millionen Franken und machen Auflagen zum Bau des Netzes.

Vorsorgliche Untersagung

Anfang 2020 hat Swisscom die Bauweise ihres Glasfasernetzes geändert.

Durch die neue Bauweise des Netzes sollten Konkurrenten keinen direkten Zugang zum Netz mehr erhalten und nur noch Dienstleistungen von Swisscom unter eigenem Namen verkaufen können.

Zur Sicherung der Wettbewerbsverhältnisse hat die Weko der Swisscom die Änderung bereits Ende 2020 vorsorglich untersagt. Dies war gerichtlich bestätigt worden.

Schaffen von Fakten

Swisscom hätte sonst die bestehende Marktstruktur verändert und für sich selbst ein faktisches Monopol geschaffen.

Konkurrenten wären ihrer Innovations- und Geschäftsmöglichkeiten weitgehend beraubt und Konsumenten sowie Geschäftskunden in der Wahl ihrer Anbieterin und in der Produktvielfalt stark eingeschränkt worden.

Swisscom rechtfertigt die Abkehr von ihrer bisherigen Bauweise vor allem mit tieferen Kosten und mit einem schnelleren Ausbau.

Die Einsparungen in finanzieller und zeitlicher Hinsicht sind jedoch nach Auffassung der Weko nicht genügend, um die Beseitigung des bisherigen Wettbewerbs auf Generationen wettzumachen.

Die bedeutendsten Innovationsschübe und Preissenkungen auf dem Glasfasernetz gingen bisher von Konkurrenten und nicht von Swisscom aus. Das wäre künftig nicht mehr möglich gewesen.

Bereits Rückstellungen gebildet

Die Sichtweise der Weko kann Swisscom beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Und genau dies behält sich Swisscom wieder einmal vor.

Der Entscheid der Weko habe zur Folge, dass der Ausbau insbesondere in ländlichen Gebieten deutlich höhere Kosten verursacht und verzögert werde, teilte der staatliche Telekomkonzern umgehend am Donnerstag zu der Angelegenheit mit.

Der finanzielle Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 bleibe unverändert, da Swisscom die Verfügung der Weko in ihrer Planung berücksichtigt und entsprechend Rückstellungen gebildet habe.

Swisscom behalte sich aber vor, den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen.

Lieblingsobjekt der Kartellwächter

Vor wenigen Tagen hatte Swisscom vor Bundesgericht in einem extrem alten Streit mit der Weko gewonnen, wie muula.ch berichtete. Damals ging es um die Ausschreibung der Breitbandnetze in der Schweiz, welche die Weko sanktioniert hatte. All dies lähmt die Schweiz immer auf Jahre.

Die Weko hat beim Swisscom-Konzern aber auch scheinbar einen Narren gefressen und beobachtet jeden Schritt genau.

Bei anderen Märkten sind die Schweizer Wettbewerbshüter aber offensichtlich vollkommen blind oder milde, wie muula.ch bereits mehrfach berichtete.

25.04.2024/kut.

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