Keller-Sutter erklärt Untergang der CS zum Staatsgeheimnis

Finanzministerin Karin Keller-Sutter
Karin Keller-Sutter will keine Transparenz beim Untergang der Credit Suisse. (Bild: PD)

Der Streit um Einsichtnahme in die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS geht in eine weitere Runde. Karin Keller-Sutter ersann eine neue List.

Alle Bürger erhalten laut dem Öffentlichkeitsgesetz grundsätzlich Zugang zu jeder Information und jedem Dokument der Bundesverwaltung.

Was so heroisch im Gesetz steht, ist alles Theorie. Allein das Beispiel der Krisenbank Credit Suisse (CS) zeigt, wie ernst die Politik die direkte Demokratie der Schweiz wirklich nimmt.

Geheimnis um Geheimnis

Journalisten wollten nämlich der Frage nachgehen, warum die Grossbank CS tatsächlich untergegangen ist.

Doch ausser den Verlautbarungen der Behörden und der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK gibt es keine Möglichkeit, sich ein eigenes Bild von der Situation zu machen.

Die PUK hat ihre Unterlagen gleich für 50 Jahre vor öffentlichen Blicken gesperrt. Von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma gibt es nur Bruchstücke zur Gesamtsituation.

Auch der Bundesrat war nicht untätig geblieben und hatte im angewendeten Notrecht umgehend die Öffentlichkeit ausgeschlossen, wie muula.ch berichtete.

Verhinderung mit aller Macht

Der einzige Weg für das Volk blieb noch das Öffentlichkeitsgesetz, um an ein paar Dokumente zu gelangen.

Doch da stellten sich die Behörden, insbesondere um Finanzministerin Karin Keller-Sutter, quer und gaben bisher nichts heraus.

Selbst der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte hatte in einer Schlichtung entschieden, dass die Finanzverwaltung und das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF gewisse Unterlagen herausgeben müsse.

Doch auch darauf pfeifen die Juristen von Keller-Sutter und ersannen eine neue List, wie diese Woche bekanntwurde.

Folgen für Bundeshaushalt?

Mehrere Redaktionen – wie etwa Öffentlichkeitsgesetz.ch – erhielten in den vergangenen Tagen identische Absagen vom Rechtsdienst Keller-Sutters.

Eine Offenlegung berge angesichts drohender Milliardenklagen gegen die Schweiz das Risiko, dass Dokumente aus dem Kontext gerissen und in Prozessen verwendet würden – mit Folgen für Bundeshaushalt und Wirtschaft.

Aufgrund von Milliardenklagen gegen die Eidgenossenschaft, soll das Volk also nicht erfahren dürfen, warum die CS tatsächlich mit der UBS notfusionieren musste.

Verletzung des Grundprinzips

Die Unterlagen würden erst nach Abschluss sämtlicher nationaler und internationaler Verfahren – spätestens aber Ende 2028 – offengelegt, hiess es weiter.

Das Finanzdepartement betreibe damit die systematische Ausschaltung eines demokratischen Grundprinzips der Schweiz, lautete umgehend die Kritik.

Die Begründung der Blockade-Beamten ist ohnehin wenig stichhaltig, weil die vorgebrachten Argumente zur Verweigerung auf jedes Gesuch um Einsichtnahme zutreffen. Die wahren Gründe können die Behörden aber offensichtlich nicht nennen.

Das Verhalten zeigt allerdings, dass es beim Untergang der CS etwas zu verheimlichen gibt. Oder bedeutet «Folgen für den Bundeshaushalt», dass die Schweiz sich bei Bekanntwerden der Umstände selbst ans Messer liefern würde?

Blackrock lässt nicht locker

Nun kann sich jeder ausmalen, was amerikanische Kläger um Blackrock & Co. machen werden, wenn sie nach einer möglichen Niederlage vor Gericht zu ihren Milliardenverlusten um die Ausradierung der AT1-Bonds durch Schweizer Behörden erfahren, dass sie eigentlich von der Schweiz hereingelegt wurden.

Sie klagen erneut und wahrscheinlich doppelt so heftig.

Dem Volk gehört der Einblick in die Unterlagen und dies sofort.

Der Öffentlichkeitsbeauftragte hatte beispielsweise entschieden, dass alle Dokumente vor Inkrafttreten des Notrechts herauszugeben sind. Damit ist die Rechtslage klar.

Behörden sorgten für Bankrun

Wer wissen will, warum die Krisenbank letztlich in Schieflage geraten ist, muss in die USA gehen, wie muula.ch berichtete. Dort verzeichnete die Katastrophenbank einen Milliardenabschreiber, der den USA während einer US-Bankenkrise ungelegen kam.

Danach brauchte man nur noch einen Bankrun auf die CS, um sie anschliessend mit der Grossbank UBS zu fusionieren, was die präferierte Lösung der Amerikaner war.

SEC fragte zur Unzeit an

Für die Liquiditätsengpässe sorgte die US-Börsenaufsicht SEC im Zusammenspiel mit der Federal Reserve Bank FED.

Die SEC fragte bei der CS zur Unzeit einige Informationen zu alten Jahresrechnungen an. Die Schweizerische Nationalbank SNB gab der Krisenbank nur zögerlich Geld gegen Sicherheiten.

Und damit war das Ende der CS herbeigeführt, obwohl täglich hunderte Schweizer Beamte darauf schauen, dass systemrelevante Banken des Landes nicht in Schwierigkeiten geraten.

26.04.2025/kut.

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