
Die Wettbewerbshüter haben Razzien bei sechs Unternehmen im Kanton Jura durchgeführt. Hintergründe sind Hinweise auf ein Kartellvergehen.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat wieder ein mutmassliches Kartell entdeckt.
Sie eröffnete eine neue Untersuchung zu allfälligen Abreden im Hoch- und Tiefbau, wie die Schweizer Wettbewerbsbehörde am heutigen Donnerstag bekanntgab.
Submissionsabreden vermutet
Dazu habe die Weko bei mehreren Unternehmen auch Haussuchungen durchgeführt, hiess es weiter.
Bei den Razzien seien Unterlagen sowie Datenmaterial kopiert sowie Personen befragt worden, erklärte die Weko gegenüber Medien.
Es gebe Hinweise zu mutmasslichen Submissionsabreden von sechs Unternehmen im Kanton Jura, so die Weko zur Situation.
Es gelte aber die Unschuldsvermutung.
Hoch- und Tiefbau betroffen
Es bestehe jedoch der Verdacht, dass diese Firmen ihre Offerten und Preise während mehrerer Jahre für Beschaffungen der öffentlichen Hand und Privaten koordinierten.
Betroffen seien Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau, also Bauprojekte auf und in der Erde.
Im Rahmen der neueröffneten Untersuchung ist nun zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.
Eine solche Analyse dauere in der Regel zwei Jahre, erklärten die Schweizer Wettbewerbshüter.
Last für die Volkswirtschaft
Sprechen sich Anbieter untereinander ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige Submissionsabreden.
Ein solches Vorgehen erhöht die Preise, macht Unternehmen ineffizient und wirkt sogar innovationshemmend.
Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand.
Wie muula.ch berichtete, vergibt etwa das Bundesamt für Strassen Astra die Mehrheit aller Beschaffungsaufträge ohne Ausschreibung und würde da gegebenenfalls zu viel zahlen.
Einigung oder Weiterzug möglich
Die Weko untersuchte in den vergangenen Jahren mehrere solche Submissionskartelle, wie muula.ch berichtete.
Zwei der nun betroffenen Firmen seien auch in eine ähnlich gelagerte Situation im Kanton Neuenburg verwickelt, hiess es in Medien. Eventuell bemerkte die Weko dort, dass das «Problem» noch grösser ist.
Die Unternehmen können sich während der Untersuchung mit der Weko einigen oder irgendwann entscheidet die Behörde einfach. Dann können sich die Betroffenen gegebenenfalls juristisch zur Wehr setzen.
20.11.2025/ena.





