Jahrelanges Zittern der Grossbank UBS vor Gericht in Frankreich sollte am heutigen Mittwoch enden. Doch daraus wurde nichts und Frankreichs Präsident geht mit dem Aufschub elegant Problemen aus dem Weg.
Bei der pikanten Angelegenheit geht es um 1,8 Milliarden Dollar, um welche die Grossbank UBS sowie der französische Staat seit Jahren streiten.
Das Schweizer Bankhaus will nicht hinnehmen, dass Paris ihm 1 Milliarde Euro an Geld entzieht und zu einer zivilrechtlichen Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro verdonnert.
Eleganter Entscheid
Die eigentliche Busse um Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist «nur» 3,75 Millionen Euro.
Der Oberste Gerichtshof Frankreichs hat sich am heutigen Mittwoch elegant aus der Affäre gezogen.
Der Kassationsgerichtshof Frankreichs verwies, wie zahlreiche Medien unter Berufung auf das Urteil melden, die Sache wieder eine Stufe tiefer an die ursprüngliche Berufungsinstanz zurück.
Es geht nur um Schweiz
Dabei solle überprüft werden, ob es formale Fehler – etwa bei der Festsetzung der Beträge – gegeben hat.
Bei dem Verfahren geht es um den Mutterkonzern; für die französische Tochtergesellschaft UBS France hatte die Grossbank den Schuldspruch akzeptiert.
Die UBS solle Franzosen geholfen haben, nicht deklarierte Konten in der Schweiz zu eröffnen.
Die Schweizer Grossbank habe weder über Geschäftsbewilligungen in der EU noch in Frankreich verfügt, weshalb die UBS mit ihrer Tätigkeit gegen das französische Recht verstossen habe, hielten aber auch die obersten Richter Frankreichs fest.
Cleverer Schachzug
Damit ist der Staatsbesuch von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am heutigen Mittwoch auch gerettet.
Die Schweiz hatte das Datum sicher mit Bedacht gewählt, wenn ihrer Grossbank just an dem Tag zu einer Milliardenzahlung verdonnert worden wäre, hätte es in Bern vielleicht nicht so ein üppiges Staatsdinner gegeben. Eine Verurteilung wäre ein Affront gewesen.
Der französische Präsident dürfte daher im Vorfeld des Staatsbesuches bei seinem Gericht sicher vorsichtig nachgefragt haben, womit er bei seiner Reise in die Schweiz allenfalls zu rechnen habe.
Der indirekte Einfluss auf das Oberste Gericht half da bestimmt, wie muula.ch bereits berichtete.
Champagner muss warten
Mit der Rückweisung des Urteils an die tiefere Instanz können alle Seiten wahrscheinlich gut leben, selbst wenn die untere Instanz die UBS in Kürze doch zur Zahlung der 1,8 Milliarden Euro verdonnert.
Die Grossbank schimpfte später jedenfalls in einem Communiqué darüber, dass das Gericht so entschieden habe, obwohl es aus ihrer Sicht keine konkreten Beweise für die behaupteten Fakten gebe.
Das Management um Starbanker Sergio Ermotti muss den Champagner nochmals in den Kühlschrank stellen.
Die UBS-Aktien machten zunächst nach Bekanntwerden des Entscheids einen Sprung um über 3 Prozent nach oben, weil es zahlreiche Falschmeldungen über die angebliche Aufhebung der Milliardenstrafe gab. Später beruhigte sich das Ganze wieder.
15.11.2023/kut./Meldung am Ende mit Börsenreaktion und Communiqué der Bank ergänzt