Grossbank UBS verliert das Ermotti gegen Ermotti

Die Grossbank UBS an der Zürcher Bahnhofstrasse
Die Grossbank UBS will offenbar den Fünfer und das Weggli. (Bild: muula.ch)

Die UBS hat sich alle Assets der Credit Suisse einverleibt. Von der Übernahme mancher Verpflichtungen will die Grossbank aber nichts wissen.

Das Handeln der Schweizer Grossbank UBS ist derzeit von einer auffälligen Inkonsistenz geprägt.

Allen Ernstes versuchte das Geldhaus nach der Notfusion mit der Krisenbank Credit Suisse (CS), sich einiger ihrer Verpflichtungen auf einfachste Weise zu entledigen.

Folgen wie bei Menschen

So beantragte die UBS in einem Berufungsprozess beim Bundesstrafgericht in Bellinzona, die Übernahme der CS müsse genauso behandelt werden, wie der Tod einer natürlichen Person.

Mit dem Verschwinden der CS sei die Strafverfolgung gegen die UBS erloschen, so die Sichtweise der UBS auf die Rechtsfolgen um den «Tod» der CS.

Antrag abgelehnt

Doch das Bundesstrafgericht liess sich von der Grossbank nicht beeindrucken, wie aus dem heute publizierten Urteil zur sogenannten Bulgarien-Clankriminalität hervorging.

Das Gericht wies den Antrag der UBS unter dem Richter Andrea Ermotti ab – fast lustig, denn UBS-Starbanker Sergio Ermotti kämpfte also quasi gegen einen Namensvetter.

Asset- oder Share-Deal?

Der Fusionsvertrag zwischen UBS und CS sehe nicht nur die Übernahme von Kapital, Räumlichkeiten und Personal vor, schrieben die Richter in ihrer Begründung.

Die Absorptionsfusion sehe auch vor, dass die UBS jene Stellung der CS in allen Gerichts-, Schiedsgerichts- und Verwaltungsverfahren einnehme, hiess es weiter.

Die UBS hat nämlich keinen Asset-Deal gemacht, wo bei Firmenübernahmen einzelne Vermögenswerte herausgekauft werden, sondern einen Share-Deal, bei dem alle Rechte und Verpflichtungen auf den Käufer übergehen.

Milliarden als Zugabe erhalten

Die Haltung der UBS ist in diesem Fall auch ziemlich schizophren.

Einerseits weiss die UBS genau, was sie für einen Deal mit der CS unter Notrecht abgeschlossen hat.

Andererseits argumentierte die Grossbank bei der Notfusion, sie brauche für all die unbekannten Risiken der CS hohe Garantien des Bundes und der Schweizerischen Nationalbank SNB, um den Zusammenschluss überhaupt zu ermöglichen.

Die Grossbank erhielt dann allein aus der Entwertung der AT1-Bonds der CS rund 16 Milliarden Franken; ganz zu schweigen vom Schnäppchen-Kaufpreis der Aktien der strauchelnden Grossbank.

Absurde Sichtweise

Die UBS will nun aber offenbar den Fünfer und das Weggli, wie es immer so schön heisst.

Alle Assets sollen zwar ruhig zur letzten verbleibenden Schweizer Grossbank gelangen – doch bei den Verpflichtungen sei die CS wie eine natürliche Person verstorben und damit die Strafverfolgung erloschen.

Auf so eine absurde Idee muss man erst einmal kommen.

Bumerang dürfte zurückkommen

Das inkonsistente Verhalten der UBS dürfte dazu führen, dass die Grossbank weitere Sympathiepunkte unter den Politikern und bei der Bevölkerung verspielt.

Insofern darf sich das Geldhaus auch nicht wundern, wenn die künftige Regulierung beispielsweise die harte Eigenkapitalquote bei Banken auf mindestens 20 Prozent anhebt.

Das Schweizer Volk will ja nach einem allfälligen Tod der UBS nicht plötzlich auf den ganzen Risiken sitzenbleiben.

03.09.2024/kut.

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