Gesundheitswesen rast auf einen Infarkt zu

Eine Ambulanz
Das Schweizer Gesundheitswesen muss selbst auf die Intensivstation. (Bild: pixabay)

Die Kosten für das Schweizer Gesundheitssystem steigen munter weiter. Dabei zeichnet sich entweder der Finanzkollaps oder ein Volksaufstand ab.

Die Entwicklungen im Schweizer Gesundheitswesen sind alles andere als rosig.

Die Gesundheitsausgaben wachsen rasant weiter. Dies sogar stärker als in der Vergangenheit, teilte das KOF Institut an der ETH Zürich am heutigen Dienstag mit.

Keine Verlangsamung in Sicht

Die Gesundheitskosten legen laut den Prognosen in diesem Jahr um 3,7 Prozent, im kommenden Jahr um 3,6 Prozent und 2027 nochmal um 3,5 Prozent zu, erklärte ETH-Wirtschaftsprofessor Hans Gersbach zu den «Wachstumsraten».

Im Jahr 2024 hatten sie wohlgemerkt bereits um 4,8 Prozent zugelegt.

Über den Prognosezeitraum von 2024 bis 2027 beträgt der durchschnittliche jährliche Anstieg 3,9 Prozent, nach 3,1 Prozent über die zehn Jahre zuvor und 3,5 Prozent über den gesamten historischen Zeitverlauf seit 1997.

Die Wachstumsraten lägen über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre und entsprechend sei in der Schweiz auch in den nächsten Jahren nicht von einer Verlangsamung des Kostenwachstums auszugehen, erklärte Gersbach vor den Medien die Lage.

«Schallmauer» von 100 Milliarden

Hauptsächlich sei eine Ausweitung des Konsums der Gesundheitsdienstleistungen die Ursache. Doch auch Preissteigerungen spielten zu einem gewissen Grad eine Rolle.

Die Prognose zeigt aus Leistungssicht die Langzeitpflege als Haupttreiber, gefolgt von ambulanten Behandlungen.

Als Leistungserbringer stehen beim Geldmehrausgeben die Spitäler und die sozialmedizinischen Einrichtungen im Vordergrund, so die KOF weiter.

KOF-Berechnungen zu den Gesundheitsleistungen
Wachstumstreiber sind laut der ETH die Spitäler. (Screenshot: muula.ch)

Die Gesundheitsausgaben von knapp 94 Milliarden Franken im Jahr 2023 steigen laut dem KOF Institut auf 109,6 Milliarden Franken im Jahr 2027.

Das ist ein Plus von 15,6 Milliarden Franken beziehungsweise fast 20 Prozent innerhalb von nur vier Jahren.

In diesem Jahr wird die «Schallmauer» von 100 Milliarden Franken durchbrochen.

Prämien explodieren

Wenn das die Ausgaben auf der einen Seite sind, muss sie irgendjemand bezahlen.

Dabei werden immer mehr die Grundversicherten bei Helsana, CSS, Swica, Concordia, Assura, Visana, KPT, Sympany & Co. zur Kasse gebeten.

Ein Ende der Steigerungen der Krankenkassenprämien ist also auch nicht abzusehen, wie aus der Prognose von Gersbach hervorgeht. Ein paar Millionen bei den Medikamenten einsparen, bringt praktisch nichts.

Die jährlichen Prämienerhöhungen liegen bei deutlich über 4 Prozent. Der Anteil am Haushaltseinkommen, der für die Grundversicherung draufgeht, wird immer grösser.

Finanzierung der Grundversicherung laut ETH
Die Steigerungen der Ausgaben muss die Grundversicherung OKP zahlen. (Screenshot: muula.ch)

Angesichts der dramatisch gesunkenen Solvenz der Schweizer Krankenkassen, über die muula.ch berichtete, könnten die Prämiensteigerungen künftig sogar deutlich höher ausfallen.

Die Politik hatte in den vergangenen Jahren in das Geschehen stark eingegriffen, um nicht die erforderlichen Erhöhungen der Krankenkassenprämien vornehmen zu müssen.

Doch dadurch sanken die Reserven der Branche, und es gibt kaum noch Puffer.

Geld an Bedürftige verteilen

Und angesichts der Tatsache, dass rund ein Drittel der Bevölkerung ohnehin schon die hohen Prämien in der Grundversicherung nicht mehr bezahlen kann, fragt man sich, wie es da weitergehen soll.

Entlastungen der Grundversicherten könnten allenfalls ab 2028 aus der Einheitlichen Finanzierung von ambulanter und stationärer Behandlung (EFAS) resultieren, über die es unlängst eine Volksabstimmung gab.

Wahrscheinlicher ist angesichts der Prognosen für weiteres Ausgabenwachstum bis zur Umsetzung der EFAS-Reform, dass entweder reihenweise Krankenkassen pleitegehen oder bei rechtzeitigen Erhöhungen der Krankenkassenprämien auf das korrekte Niveau die Bevölkerung auf die Barrikaden geht.

18.11.2025/kut.

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