Geschädigte von Corona-Impfungen formieren sich

Corona-Impfung
Die Welt setzt sich juristisch mit Impf-Schäden bei Corona auseinander. (Bild: M. Hassan / pixabay)

Die Covid-19-Impfung war als Allheilmittel von der ganzen Welt herbeigesehnt worden. Doch einige Menschen wehren sich nun juristisch wegen schwerer Nebenwirkungen.

«Impfungen gehören zu den wirksamsten Mitteln, um sich und andere vor übertragbaren Krankheiten zu schützen», steht auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG geschrieben.

Sehr selten könnte es aber zu schweren Nebenwirkungen kommen, führte die Behörde nüchtern aus.

Bund haftet subsidiär

Das Epidemiengesetz regelt, wie finanzielle Ansprüche der rund 6,1 Millionen Schweizerinnen und Schweizer geltend gemacht werden können, wenn Impfschäden zu ungedeckten Kosten führen.

Auch bei der Covid-19-Impfung kommen nämlich die üblichen Haftungsregeln wie bei anderen Arzneimitteln beziehungsweise Impfstoffen zur Anwendung, hiess es vom BAG weiter.

Bei Impfschäden haften zunächst die Impfstoffhersteller mit ihrer Produkthaftpflicht. Die impfende Stelle kann aber auch über die Auftragshaftung oder Staatshaftung zur Verantwortung gezogen werden.

Letztlich haftet der Bund aber subsidiär.

Klagen über Klagen

Der berühmte Impfstoffhersteller Biontech sieht sich nun mit weiteren Zivilklagen wegen möglicher schwerwiegender Nebenwirkungen seines Impfstoffs Comirnaty konfrontiert.

So sind am Landgericht in der deutschen Stadt Mainz überraschend zwei Verfahren wegen arzneimittelrechtlicher Auskunftsansprüche gegen Biontech hängig.

Das bestätigte das Landgericht Mainz gegenüber der aktuellen Ausgabe der Zeitung «Welt am Sonntag».

Konkret fordert der Kläger, eine Rechtsanwaltskanzlei aus Mainz, im Namen von zwei mutmasslich Impfgeschädigten ganz konkret Auskunft über sämtliche bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen des Impfstoffes.

Laut der Kanzlei dient die Klage zur Vorbereitung weiterer Schadenersatzklagen gegen Biontech.

Hin und Her mit Verantwortung

Doch nicht nur in Deutschland, auch in Frankreich drohen dem Mainzer Unternehmen nach Informationen der Zeitung rechtliche Probleme.

Dort wurde die Firma Biontech in zwei laufenden Schadenersatzprozessen wegen möglicher schwerwiegender Impfnebenwirkungen, die sich gegen den Pharmakonzern Pfizer in Frankreich richten, als weiterer möglicher Klagegegner angehört.

Hintergrund ist, dass sich Pfizer Frankreich für Schadenersatzklagen nicht zuständig sieht und Kläger unter anderem auf Biontech als Hersteller des Impfstoffs verwiesen hat.

Biontech hatte den Impfstoff gemeinsam mit dem US-Konzern auf den Markt gebracht. Für Betroffene ist das schon kompliziert.

Stand der Wissenschaft

Pfizer wollte Anfragen von dem Blatt zu den französischen Verfahren nicht kommentieren. Biontech teilte aber mit, sich grundsätzlich nicht zu «laufenden und möglichen zukünftigen gerichtlichen Verfahren» zu äussern.

Zudem betonte Biontech, dass die Fach- und Gebrauchsinformationen zum Impfstoff Comirnaty «zu jeder Zeit dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft» entsprochen habe.

Nur kleine Genugtuung

Nichtsdestotrotz muss es bei den Impfschäden eine klare Haftung geben.

In der Schweiz ist nicht einmal klar, ob nur Personen unter 21 Jahren rechtlich Entschädigungen fordern können, wie das BAG auf der Website extra fett hervorhebt und an das Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) verweist.

Der Höchstbetrag für eine Genugtuung beträgt ohnehin nur 70.000 Franken.

Die Impfhersteller hatten sich von den jeweiligen Staaten ohnehin von jeglicher Verantwortung befreien lassen, wie die Verträge zeigen sollen. Die Behörden spielen aber auch dabei nicht mit offenen Karten, wie auch muula.ch über das BAG berichtete.

Dies macht es für die Impfgeschädigten noch schwerer.

Teufel im Detail

Doch dabei ist nicht einmal klar, ob jemand etwa an der Corona-Impfung gestorben ist oder nicht, wie die Schweiz eindrücklich zeigt.

Während das Bundesamt für Statistik BFS vor wenigen Tagen von 19-Corona-Impftoten im Jahr 2021 sprach, reagierte die zuständige Arzneimittelbehörde Swissmedic allergisch auf die Einstufung.

Die Arzneiaufsicht der Schweiz kennt bisher keinen einzigen solchen Todesfall.

Swissmedic, welche die Covid-19-Impfstoffe zugelassen hat, prüfte 236 Meldungen mit Todesfällen nach einer Corona-Impfung.

Weiter Weg für Betroffene

Nach einer Untersuchung habe sich herausgestellt, dass es zu anderen möglichen oder wahrscheinlicheren Todesursachen gekommen sein könnte. Das BFS beruft sich dagegen auf die Angaben aus den Totenscheinen, welche die Ärzte vor Ort ausgestellt haben.

Das zeigt eindrücklich, wie schwierig es für Betroffene ist, sich da zurechtzufinden und eine Entschädigung einzufordern.

06.05.2023/kut.

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