Gericht verschärft Haftstrafe für Finanzmagier Homm

Ein Gefängnis
Florian Homm soll jahrelang hinter Gitter. (Symbolbild: pixabay)

Das Bundesstrafgericht verdoppelt die Gefängnisstrafe für den gescheiterten Hedgefondsmanager Florian Homm. Ihm kann jetzt nur noch eine Stelle helfen.

Manchmal laufen die Dinge auch für den Finanzmagier Florian Homm nicht wie geplant.

Der Hedgefondsmanager, der Investoren hohe Verluste beschert hatte, jonglierte Pennystocks zwischen Anlageprodukten hin und her, die dann irgendwann wertlos wurden.

Strafmass ausgeweitet

Und nun hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts auch noch gegen ihn entschieden.

Homm wurde des gewerbsmässigen Betrugs, der schweren Geldwäscherei und der Urkundenfälschung für schuldig befunden.
 
Doch das Berufungsgericht erhöhte die Gefängnisstrafe von 36 Monaten, teils bedingt, überraschend auf 6 Jahre und 7 Monate ohne Bewährung.

Zudem verurteilten die Richter den Finanzmagier zu einer Geldstrafe von 81 Tagessätzen zu je 3000 Franken.

Jahrelanges Tauziehen

Das Gericht stellte in erneuter Abwesenheit von Homm fest, dass der 65-jährige Deutsche arglistig zum Nachteil von Fonds sowie seiner Verwaltungsgesellschaft getäuscht hatte.

Homms Gebaren habe zu Kursmanipulationen geführt und einen Schaden von über 100 Millionen Franken verursacht, hiess es aus Bellinzona.

Der Prozess war mit Spannung erwartet worden, weil jahrelanges Hickhack um den erstinstanzlichen Prozess für Aufmerksamkeit gesorgt hatte.

Millionenkompensationen festgelegt

Auch Mitangeklagte des Anlageberaters und oft als Genie bezeichneten Finanzmanagers wurden vom Berufungsgericht wegen qualifizierter Geldwäscherei schuldiggesprochen.

Das Gericht listete einzelne Transaktionen auf, die in der Schweiz versteckt beziehungsweise gewaschen worden waren.

Das Berufungsgericht verfügte obendrein die Rückgabe von Vermögenswerten von 8 Millionen Franken an die Klägerparteien sowie von 40 Millionen Franken als Zivilforderungen und Ersatzforderungen in Höhe von 50 Millionen Franken.

Schweizer Banken betroffen

In die Anlagefonds, die an der Londoner Börse kotiert waren, investierten auch Schweizer Geldhäuser, wie die Luzerner Privatbank Reichmuth, die Genfer Privatbank Lombard Odier und die Grossbank UBS.
 
Nun ergibt sich für Homm & Co. nur noch eine Chance, denn die neuen Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig.

Die Betroffenen können die Strafen noch vor Bundesgericht anfechten. Vielleicht läuft es für die Verurteilten dort ebenfalls nicht rund.

10.09.2025/kut.

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