Die Schweiz hat einen Referenzzinssatz für Mietverhältnisse. Dieser setzt sich weiter in Bewegung.
In der Schweiz müssen sich Mieter auf Mieterhöhungen einstellen. Bei Mietverhältnissen, die bereits auf dem hypothekarischen Referenzzinssatz von 1,5 Prozent vom Juni 2023 beruhen, gehen die Mieten um rund 3 Prozent nach oben, teilte das Bundesamt für Wohnungswesen BWO am heutigen Freitag mit.
Erhöhungsanspruch einlösen
Zuvor gab die Behörde bekannt, dass der hypothekarische Referenzzinssatz künftig 1,75 Prozent betrage und damit 0,25 Prozentpunkte über dem letztmals publizierten Satz liege.
Für diejenigen Mieter, welche noch den alten Referenzzinssatz von 1,25 Prozent in den Verträgen stehen haben, dürfte es deutlicher als 3 Prozent nach oben gehen, falls der Vermieter die Miete gemäss seinem Erhöhungsanspruch anhebt.
Senkung möglich
Wenn der Mietzins dagegen noch auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent beruht, ist eine Mietzinserhöhung aufgrund des Referenzzinssatzes nicht zulässig.
Basiert der Mietzins gar auf einem noch älteren Satz von 2,0 Prozent oder höher, bestünde grundsätzlich weiterhin sogar ein Senkungsanspruch, hiess es weiter vom BWO.
Die Mieter und Vermieter müssen also in die geltenden Mietverträge schauen.
Einheitliche Vorgehensweise
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz nämlich seit 10. September 2008 auf den einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.
Durch das gestiegene Zinsniveau erhöht sich auch der Referenzzinssatz für Mietverhältnisse.
Obwohl die Zentralbanken, wie etwa die Schweizerische Nationalbank SNB, mit dem Anheben der Leitzinsen die Inflation in den Griff bekommen wollen, passiert über die Anhebung der Hypothekarzinsen genau das Umgekehrte. Über die steigenden Mieten erhöht sich eigentlich die Teuerung.
Statistiker bauten vor
In der Schweiz passiert das mit dem einheitlichen Hypothekarzins dann landesweit fast zum gleichen Zeitpunkt – denn die Vermieter können selbst bestehende Mietverhältnisse zum nächsten Kündigungstermin ändern.
Gut, hat das Bundesamt für Statistik BFS den Anteil von Mieten am Warenkorb für die Teuerung vorsorglich schon etwas gesenkt, wie muula.ch unlängst berichtete. Damit wirken sich die Mieterhöhungen nicht so stark in den Daten aus.
01.12.2023/kut.