Firmen dürfen für illegale Glücksspiele werben

Ein Rennauto vom Rennstall Sauber mit Werbung der Online-Firma Stake
Die Schweiz hat nichts gegen Werbung von Stake bei der Formel 1. (Bild: PD)

Die Spielbankenkommission hat die Werbung einer Firma bei der Formel 1 unter die Lupe genommen. Die Resultate haben Signalwirkung.

Im Formel-1-Rennen sehen Zuschauer ständig Werbebanner.

Sauber Motorsport präsentiert sich dabei mit dem Logo des Partners beziehungsweise Sponsors Stake, einem Online-Glücksspielanbieter aus Australien und Curaçao.

Übertragungen bei SRF

Der eindrückliche grüne Auftritt von Stake beim Schweizer Rennstall Sauber ist dabei unter anderem auf den Rennautos, den Rennanzügen, der Webseite, in sozialen Netzwerken und bei verschiedenen Live-Übertragungen sogar im Schweizer Fernsehen SRF zu sehen.

Es bestand daher der Verdacht, dass Sauber indirekt Werbung für den in der Schweiz nicht bewilligten Anbieter von Online-Spielbankenspielen, also sogenannten Casinospielen, Stake macht.

Stake war bei Sauber grösser und frecher in Erscheinung getreten, nachdem Titelsponsor Alfa Romeo mit seinem Signal-Rot unlängst ausgestiegen war.

Sponsorings sind auch Werbung

Und daher leitete die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK Anfang 2023 eine Verwaltungsstrafuntersuchung ein.

Sie untersuchte, ob es sich im vorliegenden Fall um illegale Werbung im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele handelte.

Die Schweizer hatten ja 2018 das Glücksspielgesetz mit rund 73 Prozent angenommen. Seit September 2019 führt die ESBK in Zusammenarbeit mit der Geldspielaufsicht (Gespa) daher eine Sperrliste der illegalen Online-Spielangebote.

Der Begriff der Werbung in seiner allgemeinsten Bedeutung umfasse auch jenen des Sponsorings, teilte die ESBK nun in einem Communiqué mit.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Online-Spielangebot von Stake sei in der Schweiz zwar nicht bewilligt und befände sich deshalb auf der Sperrliste der ESBK.

Insofern musste die Firma zittern. Es hätte sogar eine halbe Million Franken an Strafe gedroht. Schliesslich ist die ESBK bereits 1874 gegründet worden und damit eine der ältesten Glücksspielbehörden der Welt.

Die Umsetzung des Sponsoringvertrags beziehungsweise der Auftritt von Sauber Motorsport mit dem Namen und Logo von Stake sei nämlich grundsätzlich als Werbung zu qualifizieren, hiess es von der ESBK kritisch.

Nicht explizit auf Schweiz gerichtet

Bei der Prüfung, ob damit auch illegale Werbung im Sinne des Gesetzes gemacht wurde, berücksichtigte die ESBK allerdings mehrere Kriterien.

Sie beachtete insbesondere, dass Sauber hauptsächlich international auftritt, und dass keine Veranstaltungen mit dem Stake-Logo in der Schweiz stattfinden.

Sauber nahm auch keine Werbemassnahmen vor, die sich explizit an ein Schweizer Publikum gerichtet hätten.

Sogar das VPN blockiert

Die Webseite Sauber sei beispielsweise international und nicht spezifisch auf die Schweiz ausgerichtet gewesen, erklärte die Kommission.

Die ESBK bezog bei ihrem Entscheid weiter ein, dass das Spielangebot von Stake weder über ein VPN (Virtual Private Network), noch sonst aus der Schweiz zugänglich sei.

Die Betreiber der Online-Plattform hätten die notwendigen Massnahmen ergriffen, damit sich keine Schweizer Spieler auf der Plattform registrieren könnten.

Verfahren eingestellt

Die ESBK kam aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse zum Schluss, dass Sauber mit ihren Handlungen keine illegale Werbung im Sinne des Geldspielgesetzes gemacht habe und stellte laut der Medienmitteilung das Verfahren ein.

Obwohl der Fall ein aussergewöhnlicher Fall ist, sei der Entscheid, das Verfahren einzustellen, keinen Präzedenzfall, mahnte die Behörde. Doch Firmen könnten sich ähnlich verhalten.

Die ESBK werde weiterhin jeden Verdachtsfall auf Werbung für nicht bewilligte Spielbankenspiele sorgfältig prüfen, gab sie dabei mit auf den Weg.

05.06.2024/kut.

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