
Vermögensverwalter brauchen den Segen der Finanzmarktaufsicht Finma. Die Schweiz schaffte damit aber ein Bürokratiemonster.
Seit Anfang 2020 sind gewerbsmässig tätige Vermögensverwalter und Trustees bewilligungspflichtig.
Rund 94 Prozent der 1700 Gesuche konnte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma mittlerweile bearbeiten, wie die Behörde am heutigen Dienstag mitteilte.
Viele Nachfragen nötig
Spät eingereichte Gesuche zeichneten sich vermehrt durch eine kritische Qualität aus, was die Bewilligung durch die Finma verzögert habe, hiess es weiter.
Bei mehr als 40 Prozent der Gesuche forderte der Regulator die Antragsteller mindestens fünfmal zu Nachbesserungen auf, erklärte die Aufsichtsbehörde zudem.
Klar, es sind viele kleine Vermögensverwalter betroffen, die plötzlich eine Lizenz brauchten.
Rund 8 Prozent machten Rückzieher
Von den 94 noch hängigen Gesuchen seien rund die Hälfte aber sogar noch Gegenstand von Gewährsabklärungen, weil beispielsweise Gewährsträger oder die Institute in Strafverfahren verwickelt seien oder waren, erklärte die Finma zum Arbeitsrückstand.
Die konkreten Zahlen lauten gemäss Communiqué: Per 28. Februar 2025 konnte die Finma von den 1864 seit Einführung der Bewilligungspflicht eingereichten Gesuchen insgesamt 1532 bewilligen.
Konkret erhielten 1428 von 1699 Instituten, die ihr Gesuch bis Ende 2022 eingaben, eine Bewilligung und 104 von 165 Instituten, die ihr Gesuch ab Anfang 2023 übermittelten.
Rund 8 Prozent aller eingereichten Gesuche, also 131 Fälle, zogen die Institute allerdings zurück.
Welt dreht sich schnell
Doch das ist noch nicht mal alles: Die bewilligten Institute meldeten bereits eine Reihe von Änderungen, die vorgängig einer Bewilligung der Finma bedurften. Darum seien 3221 Änderungsgesuche eingegangen, hiess es weiter.
Für die Zukunft rechnet die Finma mit etwa 1700 Änderungsgesuchen im Jahr.
Damit hat die Aufsicht ständig mit diesen Vermögensverwaltern zu tun.
Marktkräfte wirken lassen
All dies zeigt, was der Gesetzgeber mit der Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter für ein Bürokratiemonster selbst geschaffen hat, das es vorher nicht gab.
Erfahren Kunden beispielsweise von einem Strafverfahren ihres Vermögensverwalters oder den Verantwortlichen, ziehen sie ihre Gelder von dieser Firma eventuell ab, falls sie die Umstände stören.
Damit würde das Problem mit der Zeit von selbst vom Markt verschwinden, ohne dass es das ganze Bewilligungsprozedere und Abklärungs-Tam-Tam einer Behörde braucht.
Geht mit dem neuen Bewilligungssystem etwas schief, ist nunmehr der Staat in der Haftung.
11.03.2025/ena.