Finanzprüfer rügen Schweiz wegen geschützter Tierarten

Quakkas sind eine Mischung aus Katzen und Kängurus
Quakkas sind eine seltene, aber lustige Tierart in Australien. (Bild: A. Rojas / pixabay)

Die Schweiz will gefährdete Tier- und Pflanzenarten schützen. Doch die Finanzprüfer des Bundes mahnen dabei nicht nur bessere Kontrollen an.

Die Schweiz ist Mitglied des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere sowie Pflanzen.

Daher muss sie sicherstellen, dass der Handel mit ungefähr 40.000 gefährdeten Pflanzen- und Tierarten nicht den Erhalt der Biodiversität beeinträchtigt.

Tausende Kontrollen

Die Verantwortung dafür obliegt dem Bundesamt für Lebensmitelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Jedes Jahr stellt das BLV ungefähr 100.000 Bewilligungen für die Ein- oder Ausfuhr von Exemplaren gefährdeter Pflanzen- und Tierarten aus und führt etwas weniger als 20.000 Einfuhrkontrollen durch.

Nun nahm die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK diesen  Bereich erstmals unter die Lupe, schliesslich erhebt das BLV für diese Leistungen immerhin Gebühren von etwa 4 Millionen Franken pro Jahr und benötigt ungefähr 15 Vollzeitstellen dafür.

Verbesserung nötig

Die Finanzprüfer kommen zu der Einschätzung, dass das Kontrolldispositiv verbessert werden müsse, teilte die Behörde in ihrem neuesten Untersuchungsbericht mit.

Das BLV überträgt einen Grossteil seiner Aufgaben an die gewerbsmässigen Händlerinnen und Händler, die dazu verpflichtet sind, die Warenbewegungen zu melden und darüber Buch zu führen.

Das BLV kann jederzeit die Warenvorräte durch Kontrollen vor Ort im Sinne einer Buchprüfung prüfen. Diese Möglichkeit werde aber nicht genügend gezielt genutzt, obwohl sie entscheidend ist, um sicherzustellen, dass das System ordnungsgemäss funktioniert.

Nach Einschätzung der EFK sollte das BLV seine Kontrollen verstärken.

Effizienz erhöhen

Das BLV fügt aber nicht einmal über ein formalisiertes Kontrollkonzept.

Die EFK ist der Ansicht, dass mit einer solchen Formalisierung die Zusammenarbeit des BLV mit dem BAZG bezüglich der Risikoanalyse und des Datenaustauschs überprüft und genauer definiert werden könnte.

Damit könnten die Wirksamkeit und die Effizienz der Kontrollen erhöht werden.

Einige Aufwände fehlen

Doch das ist nicht der einzige Dorn im Auge der Finanzprüfer des Bundes.

Die vom BLV angefertigte Konstenanalyse zeige eine nahezu 100-prozentige Kostendeckung auf, schrieb die EFK weiter.

Allerdings würden einige Kosten, insbesondere jene im Zusammenhang mit der vom Zoll für die Grenzkontrollen aufgewendeten Zeit, bei der Analyse nicht berücksichtigt.

Die EFK empfiehlt daher dem BLV, seine Analyse zu vervollständigen und, falls nötig, seine Tarife zu erhöhen.

Keine Subventionen gewähren

Die ertappte Behörde ist in einer Stellungnahme mit der Empfehlung einverstanden und wird ein Kontrollkonzept bis Ende 2025 erstellen.

Zudem versprach das BLV, die aktuelle Fakturierung zu überprüfen.

Dem Bund steht es nicht zu, mit Leistungen, die er im Zusammenhang mit dem Artenschutz erbringt, Gewinne zu erzielen.

Gleichzeitig kommt die EFK zur Einschätzung, dass der Handel mit geschützten Arten nicht subventioniert werden sollte.

Insofern sollte der Gesamtprozess eine Kostendeckung von 100 Prozent aufweisen – aber eben auch alle Aufwände der Schweiz beinhalten.

07.11.2024/kut.

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