Finanzprüfer entdecken nutzlose Bundesbeamte

Eine Lupe vor blauem Grund
In Bern ist eine zahnlose Behörde zum Vorschein gekommen. (Symbolbild: M. Winkler / unsplash)

Die Eidgenössische Finanzkontrolle nahm das Schweizer Netz für Rohrleitungen unter die Lupe. Dabei stiessen die Prüfer auf sagenhafte Mängel.

In der Schweiz existiert ein Rohrleitungsnetz von sagenhaften 21.000 Kilometern.

Darin werden sowohl flüssige als auch gasförmige Brenn- und Treibstoffe befördert.

Hauptarbeit in den Kantonen

Der Betrieb von Rohrleitungsanlagen ist mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden, weshalb sich die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK die Rohrleitungen sowie die Aufsicht darüber unter die Lupe nahm.

Gemäss Rohrleitungsgesetz (RLG) beaufsichtigt der Bund die Hochdruckleitungen mit einer Länge von 2 500 Kilometer.

Die Kantone sind für die Aufsicht des restlichen Verteilnetzes verantwortlich. Doch genau da liegt einiges im Argen, wie aus dem neuesten Bericht der EFK hervorgeht.

Wirkungslose Oberaufsicht

Das Bundesamt für Energie BFE nimmt die Oberaufsicht über die Kantone wahr.

Doch diese beschränke sich auf das Einverlangen von jährlichen Berichten zur Aufsichtspraxis und das Stellen von Rückfragen, hiess es lapidar.

Da das Gesetz weder nötige Kompetenzen noch Sanktionsmöglichkeiten vorsehe, bleibe die Oberaufsicht in der Praxis nahezu wirkungslos und das Amt ein zahnloser Tiger, wie die Finanzprüfer schrieben.

In einem Kanton werden vom BFE geforderte Änderungen auch gar nicht umgesetzt, hiess es weiter.

Wasserstoff und Cyber als Aufgaben

Ein juristisches Gutachten von 2019 habe sogar dargelegt, dass die Aufsichtspraxis der Kantone teilweise dem Bundesrecht widerspräche.

Eine später erstellte Studie zeigte auf, dass eine gesetzliche Vereinfachung ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und damit Auflösung der Widersprüche möglich wäre.

Zudem braucht die Schweiz dringend Lösungen für die Themen eine Anpassung im Oberaufsichtskonzept zu den Themen Wasserstoff und Cybersicherheit bei Rohrleitungen.

Däumchen drehen bis zur Ewigkeit

Die EFK empfiehlt dem BFE, eine entsprechende Gesetzesanpassung zu initialisieren.

Das Bundesamt teile die Einschätzung der Finanzprüfer, dass in der Rohrleitungsgesetzgebung die nötigen Instrumente für eine wirksame Oberaufsicht über die Kantone fehlten, hiess es in einer Stellungnahme im Gesamtbericht.

Der Umfang der Oberaufsicht über die Kantone in diesem Bereich müsse gesamtheitlich analysiert und im föderalen Kontext rechtlich und politisch abgestimmt werden, erklärte das BFE zudem.

Bis das geschieht, drehen die Bundesbeamten weiter die Däumchen und fordern nur Berichte von den Kantonen an – bis eine Pipeline in die Luft fliegt und niemand für die Sicherheit verantwortlich war.

08.04.2026/kut.

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