Die Schweiz hat ein striktes Alkoholrecht. Werben Firmen für ihre gebrannten Wasser falsch, rückt die Eidgenössische Spirituosenpolizei an.
Alkoholhersteller haben es nicht leicht, denn in der Schweiz ist die Werbung im Radio und im Fernsehen, in öffentlichen Gebäuden, an Bahnhöfen und Airports, in Sportstätten, Kinos und vielen anderen Orten komplett verboten.
Eigener Slogan
Finden die Firmen dennoch eine Möglichkeit, um auf ihre Produkte aufmerksam zu machen, gelten strikte Regeln, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG dieser Tage mitteilte.
«Der neue Leitfaden zur Spirituosenwerbung ist da», lautet dabei der Werbeslogan der Behörde.
Ausnahmen von der Regel
Schauen sich Interessierte den Leitfaden an, geraten sie ins Staunen, was so alles verboten ist.
«Die Abbildung von Personen und einzelnen Körperteilen ist unzulässig», lautet etwa eine Regel. Dies gelte, weil sie keinen Bezug zur Spirituose hätten.
Doch für Barkeeper, Unternehmensgründer und Personen, die in der Produktion tätig sind, macht das BAZG dann wieder gewisse Ausnahmen.
Ein hübsches Gesicht einer Bardame geht den Beamten aber in der Werbung wiederum zu weit.
Lifestyle verboten
Auch die Darstellung des Spirituosenkonsums ist reglementiert.
Jede Form von Werbung, die ein besonderes Lebensgefühl vermittelt, also den Lifestyle darstellt, sei unzulässig, warnte das Amt eindrücklich.
Ein kühler Rum an einem Strand geht da also nicht und die Beamten weisen darauf gleich mit mehreren Negativ-Abbildungen hin.
Besondere Erkennungsmerkmale der Alkoholmarken sind zwar als Werbemotive erlaubt, mehrere gleichzeitig aber wiederum nicht. Wer also ein Maskottchen hat, das gemütlich einem Sonnenuntergang am Strand zuschaut, ist limitiert.
Auch Fässer, Logos, Gläser und Flaschen sind der Alkoholpolizei in Kombination zu viel.
Weder Rauch noch Alpen
Der Ausschankbereich in Bars, Clubs & Co. darf zwar auch abgebildet werden. Dies müsse aber auf den Bartresen mit Blickrichtung Bar fokussiert sein, erklärten die BAZG-Beamten klipp und klar.
Die Schweizer Alpen haben bei einem Schweizer Wodka aber keinen direkten Bezug zum Produkt und sind daher als Werbemotiv ebenfalls verboten.
Rohstoffe, wie Mirabellen, Getreide oder Kirschen, sind nur laut dem Leitfaden erlaubt, wenn es die überwiegende Rohware in der Spirituose ist.
Auch dürfen rauchige oder blumige Geschmacksrichtungen nicht bildlich dargestellt werden. Eine Blumenwiese oder Rauch sind daher untersagt.
Ein «Muss für Whisky-Liebhaber», «Wodka – time to party», der «perfekte Sommer-Cocktail» oder «Gin für trendige Leute» sehen die Schweizer Beamten ebenfalls nicht gerne.
Kostenlos, aber nicht umsonst
Hinweise zu Rabattaktionen oder kostenlosen Zugaben, wie bei vielen Alkoholherstellern etwa mit den passenden Gläsern üblich, sind in der Schweiz ebenfalls reglementiert.
Die Hervorhebung des Preises, etwa durch Farbgebung, ist nur zulässig, wenn die Kundschaft annehmen kann, dass tatsächlich ein vergünstigtes Angebot vorliegt.
Wörter, wie Preis-Hit oder Aktion, sind dabei strikt verboten.
Entscheidend sei bei Begriffen, wie gratis oder kostenlos, dass die Konsumenten nicht den Eindruck erhielten, sie bekämen die Zugabe geschenkt, so die Behörde.
Soziale Medien verpönt
Das Influencer-Marketing, das heutzutage für alle Unternehmen wichtig ist, ist für gebrannte Wasser ebenfalls den Werbebestimmungen des Alkoholgesetzes unterstellt.
Entsprechende Beiträge von Influencern dürfen deshalb in Wort, Bild und Ton nur Angaben und Darstellungen enthalten, die sich unmittelbar auf das Produkt und seine Eigenschaften beziehen.
«Wegen des Bezugs der Werbung auf den Lifestyle der Influencer ist das Influencer-Marketing für Spirituosen i.d.R. nicht zulässig», warnte die Alkoholbehörde aber gleich und spricht eigentlich ein Werbeverbot in den Sozialen Medien aus.
Bürger sollen Verstösse sogar über ein Whistleblower-System melden.
Behörde wirbt selbst falsch
Es zeigt sich somit, dass die Schweizer Beamten bei der Werbung für Hochprozentiges ein schönes Betätigungsfeld entwickelt haben, was alles nicht geht.
«Der neue Leitfaden zur Spirituosenwerbung ist da», lautete der Slogan des BAZG. Doch der Werbespruch der Behörde ist irgendwie auch irreführend, denn es müsste eigentlich Leitfaden zur Spirituosen-Nicht-Werbung heissen.
So schnell, liebes BAZG, kann man also danebenliegen.
30.12.2024/kut.