An der Generalversammlung der UBS gab es viele Wortmeldungen von Aktionären. Doch nur eine traf einen wunden Punkt der Grossbank.
Generalversammlungen von Aktiengesellschaften sind meist öde Angelegenheiten.
Richtig interessant wird es meist nur bei Wortmeldungen zu kontroversen Themen.
Vergütungen polarisieren
In Basel fand am heutigen Mittwoch die Generalversammlung (GV) der Grossbank UBS statt und viele Redner wollten sich bloss selbst darstellen, als dem Management der Grossbank kritische Fragen zu stellen.
Die Themenpalette reichte von den hohen Managementsalären und der Notfusion mit der Credit Suisse über Konten von Holocaustopfern bis hin zum Umweltschutz.
Oftmals vergessen die Redner, zum richtigen Traktandum der Einladung eine Frage zu stellen und machen es damit dem Verwaltungsrat einfach, die ganze Angelegenheit einfach zu übergehen.
Alternativen geprüft?
Ein Aktionär traf allerdings ganz am Ende der GV einen wunden Punkt der UBS. Er fragte Verwaltungsratspräsidenten Colm Kelleher, ob andere Wirtschaftsprüfer als Ernst & Young (EY) evaluiert worden seien.
Dass praktisch der ganze Schweizer Finanzmarkt seine Jahresabschlüsse von EY testieren lässt und somit ein gigantisches Klumpenrisiko darstellt, hatte muula.ch unlängst publik gemacht.
Aber auch sonst meinte der Aktionär, EY sei keine gute Wahl. Konzerne wechseln nur ungern ihre Revisionsstelle, weil die Prozesse eingespielt sind und mit einem neuen Wirtschaftsprüfer durchaus negative Überraschungen etwa bei Bewertungsfragen entstehen können.
Keiner intervenierte
UBS-VRP überging allerdings einfach die Frage des Aktionärs zum korrekten Tagesordnungspunkt und liess darüber abstimmen.
Die zahlreichen anwesenden Juristen liessen dies einfach durchgehen. Nicht mal der Generalsekretär und VRP-Stabschef Markus Baumann, der schon arge Probleme hatte, die Zahlen zu den vertretenen Stimmen an der GV zu verlesen, griff in das Geschehen ein.
Mulmiges Gefühl
Letztlich votierten «nur» 93 Prozent für EY, was eher ein schlechtes Resultat darstellt. Richtig wohl war bei dem Entscheid also nicht allen Eigentümern.
Die Bestätigungswahl der Spezialrevisionsstelle BDO kam beispielsweise auf 98,7 Prozent. Und die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, ADB Altorfer Duss & Beilstein, erhielt sogar 99,5 Prozent der Stimmen.
Unklare Ursachen
Wie die UBS nunmehr mit Kritik am Abschlussprüfer umgehen will, wenn sie nicht mal den Aktionären erklärt, ob sie Alternativen geprüft und falls ja, warum sie diese verworfen hat, bleibt unklar.
Der Fauxpas erscheint zwar nur als kleines Detail, doch die juristischen Folgen könnten gigantisch sein.
24.04.2024/kut.