Fakten-Checks prüfen oft Meinungen

Die Logos von Sozialen Medien auf einem Smartphone
Die Meinungsfreiheit ist durch Soziale Medien unter Druck. (Symbolbild: pixabay)

Freiheitliche Gesellschaften tun sich mit der Wahrheit schwer. Plattformen um Facebook, Youtube & Co. haben dabei aber nicht einmal ein Hausrecht.

Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.

Damit ist aber auch klar, dass Staaten keine Menschenwürde, keine Ehre und keine Meinungsfreiheit haben, weil sie keine natürlichen Personen sind.

Ungewöhnliches Vorgehen

Dies machte der auf Wettbewerbs- und Medienrecht spezialisierter Anwalt Joachim Steinhöfel in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» vom heutigen Dienstag klar.

«Es ist also höchst ungewöhnlich, gerichtlich gegen einen Journalisten vorzugehen», sagte er.

Behörde drückt Anrufe weg

Selbst vor Ministern macht der Jurist mit eigener Kanzlei in Hamburg keinen Halt, wenn sich ihre Behörden die Anfragen von Medienvertretern ignorieren.

«Gegen das Aussenministerium von Annalena Baerbock haben wir auch mit Erfolg geklagt, weil man sich geweigert hatte, Presseanfragen zu beantworten», erklärte der 61-Jährige.

Die deutsche Kulturstaatsministerin Claudia Roth und die Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze stünden aus dem gleichen Grund vor Gericht.

«Roths Mitarbeiter drücken Anrufe einfach weg und ignorieren Presseanfragen», machte er Missstände in Behörden klar.

Verstösse gegen Wettbewerbsrecht

Sogenannte Fakten-Checks seien zudem oft rechtswidrig, weil sie keine Fakten, sondern Meinungen checkten, betonte der Jurist.

Damit bringt er neue Geschäftsfelder beispielsweise von Nachrichtenagenturen unter Druck.

In einer freiheitlichen Gesellschaft dürften aber nicht Organisationen, wie etwa Correctiv, entscheiden, was wahr und was unwahr sei.

Solche tendenziösen Organisationen, die oft sogar mangelhaft arbeiteten, hätten mit Fakten-Checks mehrfach gegen Wettbewerbsrecht verstossen, erklärte Steinhöfel weiter.

Solche Fakten-Checks könnten nämlich enorme Auswirkungen, wie Reduktion der Reichweite oder den Verlust des Profils, haben.

Bürgerlich-Konservative betroffen

«Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte wiederholt eine nicht mehr hinzunehmende Herabsetzung der journalistischen Leistungen anderer Publikationen durch die Fakten-Checks fest», hiess es weiter zu Correctiv.

Dies sei sogar noch problematischer, weil die Organisation das Privileg der Gemeinnützigkeit habe und durch Steuergelder gefördert werde.

«Vieles, was dort publiziert wird, richtet sich gegen bürgerlich-konservative Positionen», erklärte der Medienanwalt weiter. Auf ihn wirkten die Mitarbeiter solcher Organisationen wie Erfüllungsgehilfen der deutschen Regierung.

Ausschluss in AGB nichtig

In der Coronavirus-Pandemie wurde zudem alles gelöscht, was in irgendeiner Weise nicht den staatlichen Verlautbarungen entsprach, betonte Steinhöfel.

Bei Youtube seien selbst Videos gelöscht worden, die ganz normale Demonstrationen dokumentierten, erklärte er.

«Gegen Youtube wurden wegen Missachtung gerichtlicher Verbote Ordnungsgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt», machte der Anwalt aber klar.

Seit der Pandemie stünde jedoch in den Geschäftsbedingungen von Youtube verkürzt ausgedrückt, «dass man sich zu Covid-19 nur so äussern darf, dass die Positionen nicht von denen der WHO oder des Paul-Ehrlich-Instituts abweichen».

Medizinischen Unsinn bekämpfen

Der Staat habe also das letzte Wort darüber, was man hier sagen dürfe und was nicht. «Das führt die Meinungsfreiheit ad absurdum», kritisierte der Medienjurist.

Es sei obendrein wissenschaftlich absurd, erst recht in einer Pandemie, «wenn viele Fragen offen sind und sich der Staat wiederholt korrigiert hat und dann genau das vertrat, was vorher gelöscht oder verboten wurde», brachte er die Situation auf den Punkt.

Gegen medizinischen Unsinn, der Menschen in Gefahr bringe, müsse man dabei schon vorgehen. «Aber nie gegen legitime Meinungsäusserungen», sagte er.

Beiträge nicht willkürlich löschen

Facebook und die anderen Plattformbetreiber hätten dabei auch kein Hausrecht.

Diese Ansicht sei dummes Zeug, betonte Steinhöfel, aber selbst unter Juristen verbreitet.

Es sei jedoch möglich, gegen die Betreiber vorzugehen, wenn sie die Meinungsfreiheit missachteten und willkürlich Beiträge löschten.

NGOs setzen Druck auf

Die Meinungsfreiheit hat sich allerdings in den letzten Jahren deutlich verschlechtert.

Neben die Bevormundung durch die Sozialen Netzwerke sei der gesellschaftliche sowie soziale Druck getreten, der freie, unbefangene Äusserungen mit häufig schwerwiegenden Konsequenzen ahnde.

Staatsaffine Nichtregierungsorganisationen NGOs machen dabei letztlich nichts anderes, «als Meinungen, die nicht staatsaffin sind, zu delegitimieren oder in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen». 

21.05.2024/kut.

Fakten-Checks prüfen oft Meinungen

One thought on “Fakten-Checks prüfen oft Meinungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert