EFK rügt Bauprojekt des Bundes auf unübliche Weise

Die Schweizerische Nationalbibliothek in Bern
Die Nationalbibliothek aus dem Jahr 1931 soll saniert werden. (Bild: PD)

Es ist ein Vorgang der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK, der aus dem Rahmen fällt. Sie macht ein internes Schreiben zu einer Prüfung publik.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK publiziert normalerweise ihre Untersuchungsberichte.

Doch diese Woche machte die Untersuchungsbehörde des Bundes auch ein internes Schreiben der Öffentlichkeit zugänglich, was durchaus ein ungewöhnlicher Vorgang ist.

Analyse von 2021

Das Schriftstück ist an den Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik, die Direktorin des Bundesamtes für Kultur sowie an den Direktor der Schweizerischen Nationalbibliothek gerichtet und ist teilweise geschwärzt.

Es geht um den Umbau und die Sanierung der Nationalbibliothek in Bern, die unter Denkmalschutz steht und 1931 gebaut wurde.

Gemäss einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2021 betrug die Grobkostenschätzung der Sanierung rund 70 Millionen Franken.

Um der Lagerung der wachsenden Sammlung Rechnung zu tragen, ist aber zudem der Bau eines dritten Tiefmagazins vorgesehen, was nochmals Kosten in einem hohen zweistelligen Millionenbereich vorsieht.

Abbruch des Audits

Die Finanzprüfer der EFK wollten nun im Jahr 2023 wissen, ob das Bauprojekt die vielfältigen Anforderungen an den Denkmalschutz, an das Nutzungskonzept der Nationalbibliothek und etwa an die Erdbebensicherheit so wirtschaftlich wie möglich erfüllt.

Obendrein wollte die EFK untersuchen, wie die Verantwortlichen den Erhalt des Sammelgutes bei der Auslagerung des Betriebs während der Bauarbeiten in ein anderes Gebäude sicherstellen.

All dies sind durchaus berechtigte Anliegen, denn schliesslich geht es um viel Steuergeld.

Doch die Prüfer brachen ihre Untersuchung mittendrin ab. Als Begründung gaben sie in besagtem Schreiben nun drei Hauptgründe dafür an.

Gesetz ignoriert

Erstens liegen noch keine verlässlichen Angaben über die voraussichtlichen Gesamtinvestitionen vor, hiess es. Auch fehlten noch einige Investitionsteile für eine Gesamtsicht.

Beispielsweise sei die Sanierung der bestehenden Tiefmagazine oder die Logistik der Sammlung während der Bauphase noch völlig unklar, hiess es kritisch.

Zweitens wurde die notwendige Anwendung des «Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG)» bisher im Projekt noch nicht einmal thematisiert.

Aus dieser Grundlage hervorgehende bauliche und damit finanzielle Konsequenzen fehlten bisher sowohl in der Projektplanung als auch im Betrieb und müssten umgehend berücksichtigt werden, mahnte die EFK weiter.

Planungsgrundlage fehlt

Und drittens zeigten sich die Kontrolleure des Bundes über das dritte Tiefbaumagazin nicht besonders erfreut.

Um den Raumbedarf planerisch zu steuern, führte das Bundesamt für Bauten und Logistik nämlich vor mehr als zwei Jahren einen Wirtschaftlichkeitsvergleich von Magazinformen durch und entwickelte ein Archivprogramm eigens für die Nationalbibliothek, denn die Digitalisierung spielt auch bei der Institution eine Rolle.

Lesesaal der Schweizerischen Nationalbibliothek
Lesesaal der Nationalbibliothek (Bild: PD)

Doch solch ein Vergleich reiche noch nicht aus, um den Neubau eines Tiefmagazins an diesem zentralen Standort mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag wirtschaftlich zu begründen.

Dazu müsste gemäss EFK einerseits der geschätzte Zuwachs der künftigen Sammlungsmenge nachvollziehbar sein.

Andererseits müssten aber auch die Magazinbewirtschaftungszahlen hinsichtlich der künftigen Nachfrage plausibel vorliegen.

Ohne dies, gehe der Neubau des dritten Tiefbaumagazins nicht, so das Fazit.

Lohnende Massnahme

All diese Missstände müssen die drei Adressaten des Schreibens nunmehr beseitigen, bevor die EFK über eine neue Prüfung entscheidet.

Insofern hat sich die Kontrolle des Bauvorhabens schon für das Volk gelohnt, damit die drei Behörden bei der Sanierung der Nationalbibliothek nicht Millionen an Steuergeld in den Sand setzen und nicht einmal elementare Dinge um Gesetze und Anforderungen erfüllen.

Ungewöhnliche Befunde brauchen ungewöhnliche Reaktionen.

Die EFK hat den Weg mit der Publikation eines internen Schreibens an die Öffentlichkeit gewählt.

08.05.2024/kut.

EFK rügt Bauprojekt des Bundes auf unübliche Weise

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