Die Schweiz wollte sich mit der Lex Koller vor einem Ausverkauf der Immobilien an Ausländer und hohen Liegenschaftspreisen schützen. Doch die Behörden ermöglich Fremden sogar, die Regeln zu umgehen.
Die Hürden, eine Ausnahmebewilligung zu erhalten, seien äusserst hoch, hatte unlängst zum «Lex Koller» noch in der «Neuen Zürcher Zeitung» gestanden.
Schweizer Behörden könnten den Kauf von Immobilien durch Personen mit ausländischem Wohnsitz nur genehmigen, falls es im staatspolitischen Interesse läge, führten Staatsdiener die Regeln in dem Blatt gross und breit aus.
Katar als Vorzeigefall
Damals ging es um 67 Residenzen im Resort Bürgenstock, von denen auch mehr als fünf Jahre nach der Eröffnung des Resorts noch keine einzige verkauft worden ist
Das Resort Bürgenstock war vom Staatsfonds des Emirats Katar für über eine halbe Milliarde Franken saniert worden.
Nun stand aber vorwiegend Lex Koller im Weg, weil weder der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland noch der Verkauf von Wohneigentum in der Schweiz durch ausländische Besitzer so leicht möglich sind.
Auch das Portal «Inside Paradeplatz» hatte unlängst berichtet, dass das Gesetz von den Katari als störend empfunden wurde und ein Komplettverkauf von Bürgenstock, Luxushotel Schweizerhof in Bern und Hotel Savoy in Lausanne für fast zwei Milliarden Franken anstehe.
Staatspolitisches Interesse
Das Bundesgericht hatte sogar bei der Anwendung von Lex Koller entschieden, dass für Ausländer selbst der Umweg über eine Schweizer Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, nicht möglich sei, um die Lex Koller auszuhebeln.
Personen im Ausland schloss juristische Personen sogar ein.
Nun ersann laut der «NZZ» offenbar der damalige Bundesrat Ueli Maurer, der gute Verbindungen zur arabischen Welt pflegt und wie auch muula.ch schon berichtete, ein solches staatspolitisches Interesse der Schweiz.
Das Land könnte mit einer Ausnahmebewilligung bessere Beziehungen zu Kater erhalten, schliesslich hat es viel Erdgas und das ist seit der Energiekrise ein knappes Gut.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wollte aber keine Ausnahme von der geltenden Gesetzgebung bewilligen.
Tausende Fälle
Wie sich aber nun zeigt, braucht es solch hohe Einflussnahme gar nicht, damit Ausländer in der Schweiz problemlos zu Eigentümern von Immobilien werden.
Jährlich würde das BfJ eine vierstellige Zahl von solchen Gesuchen vorgelegt bekommen, schrieb der Zürcher «Tages-Anzeiger» in seiner Printausgabe vom heutigen Freitag.
Doch damit sind keine Gesuche, wie im Fall von Katar gemeint, sondern Gemeinde- beziehungsweise Kantonsgesuche.
Käufe mit B-Bewilligung ok
Die Zeitung bezieht sich auf den Fall eines Geschäftsmannes aus dem Sultanat Oman, der offenbar Gefallen an der Schweiz gefunden hat und mittlerweile in Gstaad im Kanton Bern fünf Chalets, zwei Wohnungen, fünfzehn Parkplätze und ein unbebautes Grundstück besitzt.
Zumindest einige Immobilienkäufe fallen in einem Zeitraum, wo er und seine Familie nicht über eine Niederlassungsbewilligung / C-Ausweis, sondern nur B-Bewilligungen gehabt hätten. Diese schliessen eine Immobilientransaktion in der Regel aus.
«Drei Entscheide des Regierungsstatthalteramts Obersimmenthal-Saanen lassen Zweifel aufkommen, wie ernsthaft die Behörden dem Grundsatz der Lex Koller überhaupt Folge leisten», kritisierte das Blatt.
Verkauf an Sohn als Lösung
Bei einigen Immobilien-Deals des Omani Mohammed Saud Bahwan, der auch Mitglied des Gouverneursrates der omanischen Zentralbank ist, reichte offenbar die Bestätigung eines Schweizer Notars aus, dass der Lebensmittelpunkt des Omani in der Schweiz liege, und der Golfaraber oft in der Gemeinde gesehen worden sei.
Eine Auflage, nämlich 2013 im Tausch für die Kaufbewilligung eines Chalet seine Ferienwohnung innerhalb einer Frist verkaufen zu müssen, erfüllte der Omani nur, indem er die Immobilie im Jahr 2025 an seinen 25-jährigen Sohn verkaufte.
Dann kauften noch drei weitere Bahwan-Kinder im Alter von 19, 21 und 26 Jahren weitere Wohnungen in Gstaad.
C-Bewilligung auch fraglich?
Später erhielt der Geschäftsmann tatsächlich den C-Ausweis und kaufte weiter zu.
Die Zeitung, welche den Fall schon länger verfolgt, vermutete bereits vor einer Woche, dass die Schweizer Behörden ihm diese Bewilligung eigens für die Shopping-Tour bei Immobilien und einem Steuerdeal zugeschanzt hätten.
Jedenfalls prüften weder die Gemeinde, noch der Kanton und schon gar nicht das BoJ die drei fraglichen Immobilienkäufe vor Erteilung der Niederlassungsbewilligung eingehend.
«Bei einem Hauptwohnungswechsel prüfen wir insbesondere den rechtlichen Wohnsitz, den tatsächlichen Wohnsitz sowie die Finanzierung des Erwerbs» hiess es vom BfJ.
Ämter schlampen bei Daten
Die Schweizer Justizbehörde kann aber nicht sagen, wie viele solcher Deals der vierstelligen Zahl an Gesuchen sie durchgewunken oder abgelehnt hat.
«Wir führen dazu keine Statistik», hiess es lapidar. Auch die kantonale Behörde erklärte dies so.
Damit wird die Lex Koller regelrecht zur Farce und die eingangs erwähnten, hohen Hürden für einen Schweizer Immobilienkauf durch Ausländer zu einer Lachnummer.
05.05.203/kut.
Korrupt bis aufs Mark. Der Rechtsstaat wird dem Geld einfach geopfert und kein Gericht unternimmt etwas gegen diese käuflichen Beamten und Politiker.