
Der deutschen Politik passte ein Medium nicht und die Innenministerin verbot es kurzerhand. Vom rechtswidrigen Vorgehen kann die Schweiz viel lernen.
Deutschland hat am heutigen Dienstag die Pressefreiheit gestärkt und die Schweiz kann sich davon eine Scheibe abschneiden.
Während gerade Haussuchungen beim kleinen Zürcher Medium «Inside Paradeplatz» und in der Wohnung des Journalisten Lukas Hässig vorgenommen wurden, rügte das deutsche Bundesverwaltungsgericht genau solches Verhalten in einem ähnlich gelagerten Fall.
Ohrfeige für SPD-Ministerin
Die Bilder von vermummten Polizisten, die im Morgengrauen die Bürostühle und Schreibtische der Redaktion des deutschen «Compact»-Magazins konfiszierten, waren um die Welt gegangen.
Sie hatten signalisiert, in Deutschland ist der Willkürstaat zurück und die Zensur der Presse greift wieder um sich.
Doch am heutigen Dienstag kam in Deutschland dann die Erlösung.
Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 5. Juni 2024 ausgesprochene Verbot der Compact Magazin GmbH und ihrer Teilorganisation, der Conspect Film GmbH, sei rechtswidrig, teilte das erst- und letztinstanzliche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit.
Die Richter hoben damit das verkündete Verbot der deutschen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf.
Freiheit selbst für Demokratiefeinde
Die Vereinigung erfülle nicht sämtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsmässige Ordnung, hiess es weiter.
Das deutsche Grundgesetz garantiere im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit, erklärten die Richter.
Redaktion arbeitsunfähig machen
Eine Vielzahl der vom Bundesinnenministerium als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen oder sogar migrationsfeindlichen Äusserungen lasse sich als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten, hiess es abschliessend.
Zuvor hatte das deutsche Gericht bereits alle beschlagnahmten Gegenstände zurückgegeben, weil es die Massnahme, eine Redaktion vollkommen arbeitsunfähig zu machen, als übertrieben eingestuft hatte, wie muula.ch zu dem Eilentscheid berichtete.
Medienhäuser einfach lahmlegen
Damit ist klar, dass Deutschland das Verbot eines Presseorgans streng auslegt. Medien haben eben eine wichtige gesellschaftliche Funktion.
In der Schweiz dürfen Medien jedoch nicht einmal über Missstände im Bankensektor berichten, wenn sich Artikel auf gestohlene Bankdaten oder Whistleblower-Angaben beziehen.
Dies können Geldhäuser aber rasch behaupten und machen Medien damit die Hölle heiss.
Hohes Gut der Pressefreiheit
Genau dies passiert derzeit dem Portal «Inside Paradeplatz» und dem Journalisten Hässig, denn er muss sich nun in einem Prozess verteidigen.
Bleibt zu hoffen, dass auch die Schweizer Richter das hohe Gut einer Demokratie mit der Pressefreiheit erkennen, und es durch ihr Urteil analog zu Deutschland stärken.
Selbst dann, wenn jemandem nicht gefällt, was ein Medium publiziert.
24.06.2025/kut.
Eine notwendige Verteidigungslinie von muula.ch für die journalistische Unabhängigkeit.