Bundesrat wird bei Witwenrenten perfide

Die Bilder des aktuellen Bundesrates in Bern an einem offiziellen Gebäude
Der Bundesrat hat den Bezug zur Realität vollkommen verloren. (Bild: muula.ch)

Die Geldnot der Schweiz nimmt absurde Züge an. Die Vernehmlassung zu Witwenrenten verläuft ganz anders, als der Bundesrat letztlich entscheidet.

Die Geldgeilheit des Schweizer Staates wird immer verrückter.

Bund spart Millionen

So gab der Bundesrat am heutigen Mittwoch bekannt, mit den Witwen- und Witwerrenten künftig die Ausgaben beim Sozialwerk AHV um rund 350 Millionen Franken zu verringern.

Für den Bund ergäben sich dabei Einsparungen von 70 Millionen Franken, hiess es weiter.

Betroffene landen in Sozialhilfe

Hintergrund ist ein Rechtsstreit, bei dem die Schweiz verlor und verdonnert wurde, Witwer und Witwen gleichzustellen.

Doch statt, wie in der Vernehmlassung, die Witwer auf das Niveau der Witwen anzuheben, strich der Bundesrat in seinem Vorschlag für das Parlament die Renten teilweise vollständig.

Die Betroffenen sollten Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beantragen, hiess es.

Klar, dann sind die Kantone und nicht der Bund in der Pflicht.

Selbst laufende Renten fallen weg

Die Vorlage sieht laut dem Communiqué unter anderem vor, dass der hinterlassene Elternteil bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhält, unabhängig vom Zivilstand der Eltern.

Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern sowie jene für über 50-jährige Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen würden weiter ausgerichtet.

Bei jüngeren Personen bleibe der Anspruch allerdings noch zwei Jahre bestehen, so die Streichung. Selbst laufende Renten sind für die Landesregierung kein Tabu.

Schwierige Lebenslagen ausnutzen

Wer die Stellungnahmen von linker bis rechter Seite im Vernehmlassungsbericht liest, sieht, dass die Kantone, Parteien und Organisationen mit der Abschaffung der Ungleichbehandlung voll einverstanden waren.

Was die Landesregierung dann angesichts klammer Kassen daraus macht, gleicht einer Unverschämtheit.

Gewiss, einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen. Doch die Lebensplanung vieler Menschen in schwierigen Lebenssituationen wird durch den Vorschlag des Bundesrates beeinträchtigt.

Und die Anhörungen kann das Land auch gleich noch mit einsparen.

23.10.2024/kut.

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