Die Geldnot der Schweiz nimmt absurde Züge an. Die Vernehmlassung zu Witwenrenten verläuft ganz anders, als der Bundesrat letztlich entscheidet.
Die Geldgeilheit des Schweizer Staates wird immer verrückter.
Bund spart Millionen
So gab der Bundesrat am heutigen Mittwoch bekannt, mit den Witwen- und Witwerrenten künftig die Ausgaben beim Sozialwerk AHV um rund 350 Millionen Franken zu verringern.
Für den Bund ergäben sich dabei Einsparungen von rund 70 Millionen Franken, hiess es weiter.
Betroffene landen in Sozialhilfe
Hintergrund ist ein Rechtsstreit, bei dem die Schweiz verlor und verdonnert wurde, Witwer und Witwen gleichzustellen.
Doch statt, wie in der Vernehmlassung, die Witwer auf das Niveau der Witwen anzuheben, strich der Bundesrat in seinem Vorschlag für das Parlament die Renten teilweise vollständig.
Die Betroffenen sollten Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beantragen, hiess es, falls das Geld im Alter nicht reiche.
Klar, dann sind eher die Kantone und nicht der Bund in der Pflicht.
Selbst laufende Renten fallen weg
Die Vorlage sieht laut dem Communiqué unter anderem vor, dass der hinterlassene Elternteil bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erhält, unabhängig vom Zivilstand der Eltern.
Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern sowie jene für über 50-jährige Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen würden weiter ausgerichtet.
Bei jüngeren Personen bleibe der Anspruch allerdings nur noch zwei Jahre bestehen, so die Streichung. Selbst laufende Renten sind für die Landesregierung also kein Tabu.
Schwierige Lebenslagen ausnutzen
Wer die Stellungnahmen von linker bis rechter Seite im Vernehmlassungsbericht liest, sieht, dass die Kantone, Parteien und Organisationen mit der Abschaffung der Ungleichbehandlung praktisch voll einverstanden waren.
Was die Landesregierung dann angesichts klammer Kassen allerdings daraus macht, gleicht einer Unverschämtheit. Viele Pensionen werden einfach gestrichen.
Gewiss, einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen. Doch die Lebensplanung vieler Menschen in schwierigen Lebenssituationen wird durch den Vorschlag des Bundesrates klar beeinträchtigt.
Da könnte sich das Land auch gleich noch die Anhörungen für solche Gesetzesänderungen mit einsparen.
23.10.2024/kut.