Der Bundesrat will Regeln zu Fahrzeugen erlassen, die selbständig unterwegs sind. Die Politik scheint von dem Thema gar nichts zu verstehen.
Die Vision des autonomen Fahrens, in der Fahrzeuge eigenständig und sicher auf den Strassen unterwegs sind, rückt zunehmend näher.
Technologische Fortschritte haben es möglich gemacht, dass Fahrzeuge miteinander kommunizieren und ohne menschliches Eingreifen navigieren können.
Neue Geschäftsmodelle
Doch während autonome Fahrzeuge das Potenzial haben, die Verkehrssicherheit und Effizienz zu verbessern, bringen sie auch neue rechtliche Herausforderungen mit sich.
Die Schweiz will die Chancen dieser digitalen Transformation im Verkehrsbereich nutzen. Dabei kommt eben der automatisierten Mobilität eine hohe Bedeutung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Steigerung der Effizienz des Verkehrssystems zu.
Sie ermöglicht privaten und öffentlichen Mobilitätsdienstleistern zudem, zukunftsgerichtete Geschäftsmodelle zu entwickeln und bildet die Grundlage für wirtschaftliche Innovationen.
Zaghafte Annäherung
Das Parlament beschloss daher im März 2023 eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes von 1958 und räumte dem Bundesrat die Kompetenz ein, Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens zu regeln.
Der Bundesrat konkretisierte nun diese Gesetzesbestimmungen mit zwei Verordnungen. Doch ob damit den Möglichkeiten und der Innovationsfreudigkeit des Landes genüge getan sind, darf durchaus bezweifelt werden.
Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen nämlich wie alle anderen Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Zudem müssen die Fahrzeughersteller auf umfassende Weise nachweisen, wie sie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleisten.
Dies kann man vielleicht noch verstehen, aber eigentlich soll somit alles bleiben, wie es ist.
Immer bereit sein
Doch Fahrzeuglenker dürfen neu nach Aktivierung des Automatisierungssystems die Lenkvorrichtung loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen.
«Sie müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das System dazu auffordert oder das System an seine Grenze gelangt», so steht es wörtlich im Communiqué.
Kann man dann überhaupt von automatisiertem Fahren sprechen, wenn der Mensch weiterhin jederzeit übernehmen können muss? Wohl kaum. Es klingt vielmehr nach einer Fahrstunde mit einem Fahrlehrer, der mal das Lenkrad kurzzeitig loslassen kann.
Verbot für Liefersysteme
Das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden soll auf dafür definierten und signalisierten Parkierungsflächen möglich werden. Für die Festlegung der geeigneten Flächen seien aber die Kantone zuständig und somit delegiert der Bundesrat das Problem an die Kantone.
Und schliesslich verzichtete der Bundesrat auf Regelungen für Lieferroboter.
«Aus heutiger Sicht löst der Einsatz derartiger Fahrzeuge noch zu grosse Zielkonflikte aus», hiess es zur Begründung. Doch gerade Drohnenlieferdienste hat ein enormes Potential für die Wirtschaft.
Aber für DHL, UPS, Fedex, DPD & Co. hält der Bundesrat die Konkurrenz zumindest auf Distanz.
ChatGPT erklärt
Doch muula.ch hat neue Technologien einfach mal befragt, was die rechtlichen Probleme mit autonomem Fahren sind. ChatGPT, also die Künstliche Intelligenz, die selbständig Texte verfasst, antwortete wie folgt:
Eines der zentralen Probleme beim autonomen Fahren ist die Klärung der Haftung im Falle eines Unfalls.
Wer ist verantwortlich, wenn ein autonomes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist?
Ist es der Fahrer, der das Fahrzeug überwacht, der Hersteller des Fahrzeugs oder sogar der Entwickler der verwendeten Software?
Dies sind Fragen, die noch nicht abschliessend geklärt sind und eine wichtige rechtliche Debatte auslösen.
Überwachung der Strassen
Autonome Fahrzeuge sind mit einer Fülle von Sensoren und Kameras ausgestattet, die ständig Daten erfassen und übertragen.
Dies wirft Datenschutzfragen auf, da die Privatsphäre der Fahrzeuginsassen und anderer Verkehrsteilnehmer geschützt werden muss.
Gleichzeitig müssen autonome Fahrzeuge vor Cyberangriffen und Hacking-Angriffen geschützt werden, da sie anfällig für Manipulationen sein könnten.
Ethisches Problem lösen
Autonome Fahrzeuge müssen in der Lage sein, ethische Entscheidungen zu treffen, etwa im Falle eines unvermeidbaren Unfalls. Die Frage, wie diese Entscheidungen getroffen werden sollen, wirft moralische und rechtliche Fragen auf, teilte ChatGPT weiter in Sekundenschnelle mit.
In welchem Masse sollten autonome Fahrzeuge die Sicherheit der Insassen priorisieren, und wie sollten sie sich in Bezug auf andere Verkehrsteilnehmer verhalten? All dies ist offen.
Zusammenarbeit mit Industrie
Schliesslich ist das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Effektivität autonomer Fahrzeuge von entscheidender Bedeutung.
Um autonome Fahrzeuge erfolgreich in den Markt zu integrieren, müssen eben rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und gleichzeitig klare Verantwortlichkeiten festlegen.
Die bestehenden Verkehrsregeln und Vorschriften sind für autonome Fahrzeuge oft nicht ausreichend oder gar nicht geeignet.
Es bedarf neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, die die technologischen Entwicklungen angemessen berücksichtigen und sicherstellen, dass autonome Fahrzeuge sicher auf den Strassen unterwegs sind. Dies erfordert die Zusammenarbeit von Regierungen, Gesetzgebern und der Automobilindustrie.
Vision verfehlt
Der Bundesrat hätte also einfach ChatGPT befragen können, was die rechtlichen Themengebiete sind, die er bei dem Auftrag des Parlaments hätte bearbeiten müssen.
Das nun zögerliche erlassene Regelwerk, das jederzeit ein Übernehmen des Lenkens durch den Menschen vorschreibt, das selbstfahrende Lieferdienste verbietet und das autonome Parkieren an die Kantone delegiert, zeigt, dass die Landesregierung von alldem nicht viel verstanden hat.
Vielmehr hat die Landesregierung eine Maus mittels eines bürokratischen Elefanten geboren und spielt auf Zeit.
Die Vision des autonomen Fahrens bleibt dabei komplett auf der Strecke.
19.10.2023/kut.