
Die Gesundheitskosten steigen rasant. Der Bundesrat will nun aber vermehrt die Versichertengemeinschaft schröpfen – besonders Frauen und Bündner.
Ein ganzes Jahr brütete der Bundesrat über die Gesetzesänderung im Krankenversicherungsbereich.
Am heutigen Freitag, dem 13., liess die Landesregierung nun die Katze aus dem Sack und erhöht die Grundfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung.
Ständig steigende Beteiligung
Bei Inkrafttreten der Revision sei in einem ersten Schritt eine Anhebung der Mindestfranchise von 300 auf 400 Franken vorgesehen, wobei eine Angleichung an die Kostenentwicklung möglich sei, teilte der Bundesrat zum Start der Vernehmlassung mit.
Hinzu kommt eine Franchisenerhöhung, die veranlasst werde, sobald die Kostenbeteiligung der Versicherten unter den Schwellenwert von 13,5 Prozent der Bruttoleistungen rutscht.
Damit sorgt der Bundesrat für einen Automatismus, dass künftig die niedrigste Franchisen automatisch erhöht werden. Die Bruttoleistungen steigen derzeit um über 200 Franken pro versicherte Person und Jahr – damit kommen regelmässig Anpassungen auf das Volk zu.
Beobachter hatten mit einer Anhebung der Mindestfranchise auf 500 Franken gerechnet und sonst nichts weiter.
Kinder ausgenommen
Die Franchisenerhöhung und der Anpassungsmechanismus sollen den Versicherten einen Anreiz geben, bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zurückhaltender zu sein, hiess es zur Begründung.
Kinder bleiben von der Franchise befreit, da die Landesregierung nicht will, dass der Nachwuchs an Gesundheitsleistungen spart, wenn die Eltern knapp bei Kasse sind.
Kranke wählen Mindestfranchise
Nun, wen trifft diese höhere Kostenbeteiligung am meisten?
Das ist einfach herauszufinden, denn 45 Prozent der Versicherten beziehungsweise 3,3 Millionen Erwachsene haben die Grundfranchise, die nun steigen sollen.
Grundsätzlich wählen kranke Menschen die Mindestfranchise, während gesunde Personen die höchste Franchise bevorzugen.
Frauen stärker betroffen
Über alle Altersklassen hinweg fällt der Entscheid zwischen Franchise und Wahlfranchise bei Frauen ziemlich ausgewogen aus, während Männer eher zu den Wahlfranchisen tendieren. Damit wird klar, dass Frauen mehr zur Kasse gebeten werden.
Der Bundesrat schröpft rund 1,9 Millionen Frauen beziehungsweise 57 Prozent der Erwachsenen mit Mindestfranchise stärker als Männer, die nur auf 1,4 Millionen beziehungsweise 43 Prozent bei den Mindestfranchisen kommen.

Auch kantonal sind die Unterschiede beachtlich. In manchen Kantonen ist der Versichertenbestand somit stärker von einer Anhebung der Franchise betroffen als in anderen.
So wählen beispielsweise im Kanton Graubünden mit 52 Prozent mehr als die Hälfte der Erwachsenen die minimale Franchise. In den Kantonen Waadt oder Appenzell Innerrhoden liege dieser Anteil hingegen unter 40 Prozent, hiess es im Vernehmlassungsbericht.
Seit 20 Jahren konstant
Der Bundesrat hat die Franchise mehrfach angepasst.
1996 betrug sie 150 Franken pro Jahr. Von 1998 bis 2003 wurde sie auf 230 Franken pro Jahr und bei der jüngsten Anpassung im Jahr 2004 schliesslich auf 300 Franken pro Jahr angehoben.
Die Landesregierung hat sich quasi über 20 Jahre nicht getraut, Kranke verstärkt zu schröpfen.
Künftig sollen die Mindestfranchisen aber regelmässig erhöht werden – denn die Gesundheitskosten steigen und steigen.
13.03.2026/kut.





