Die Schweizer Bundesanwaltschaft kann auch rasch arbeiten. Dies zeigt ein Fall von Geldwäscherei, der nun in Bellinzona landet.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eine Anklage gegen zwei Schweizer Staatsangehörige wegen qualifizierter Geldwäscherei eingereicht.
Mehrere Länder betroffen
Die Justizbehörde werfe den beiden Beschuldigten vor, während mindestens vier Jahren als Teil eines international agierenden Netzwerkes verbrecherische Vermögenswerte illegal grenzüberschreitend verschoben zu haben, teilte die BA am heutigen Donnerstag mit.
Die BA wirft den beiden Beschuldigten im Alter von 56 und 63 Jahren vor, in Italien, Holland und Deutschland zahlreiche Vermögenswerte verbrecherischer Herkunft von Unbekannten entgegengenommen und in die Schweiz gebracht zu haben.
Fast eine Tonne an Gold
Die Beschuldigten transportierten vom Frühjahr 2019 bis Juni 2023 das Geld in speziell verbauten Verstecken in Fahrzeugen.
Vornehmlich in Italien tauschten sie das abgeholte Geld in Gold ein, das sie sodann ohne Deklaration in die Schweiz verbrachten.
Insgesamt handelt es sich um Summen in der Höhe von 34 Millionen Euro, einer Million Franken und rund 830 Kilogramm Gold, die in Missachtung geltender Deklarationspflichten grenzüberschreitend verschoben wurden.
Eine Tonne an Gold hat aber wohlgemerkt nur eine Grösse von ungefähr einer 12er Kiste an Wein.
Nur halbe Million an Gewinn
Sie erzielten laut den Angaben mit ihren Machenschaften einen Gewinn von rund 500.000 Franken.
In vier Jahren zu zweit war dies also nicht wirklich ein grosser Deal für sie, obwohl die bewegten Summen schon stattlich waren.
Ob Schweizer Banken involviert waren, sagte die Justizbehörde nicht.
Ganzes Netzwerk ausgehoben
Die beiden Beschuldigten wurden im Juni 2023 im Rahmen einer gemeinsamen Operation mit den italienischen Behörden verhaftet.
Die Operation erfolgte gegen ein kriminelles Netzwerk, das in den Schmuggel von Gold und anderen wertvollen Gütern sowie in Geldwäschereiaktivitäten verwickelt sein soll.
Bei der Aktion wurden zehn mutmassliche Mitglieder des Netzwerks verhaftet. Insofern sind die Beschuldigten vielleicht sogar nur kleinere Fische.
Schnellstes Schneckentempo
Da die zwei Personen aber geständig sind, erfolgte die Anklage im abgekürzten Verfahren, wie die BA erläuterte.
Es zeigt sich zumindest, dass die Schweizer Justiz durchaus auch rasch agieren kann.
Seit der Verhaftung im Juni 2023 sind nur fast anderthalb Jahre bis zur Anklage vergangen – normalerweise braucht die BA nicht selten Jahrzehnte für ihre Fälle.
07.11.2024/kut.