Bundesamt vergibt viele Millionen-Aufträge freihändig

Strassen in den Bergen
Das Astra sichert den effizienten Betrieb der Schweizer Nationalstrassen. (Bild: I. Gutmann / unsplash)

Das Bundesamt für Strassen Astra kaufte 2024 für fast 2 Milliarden Franken ein. Über 80 Prozent der Beschaffungen wurden allerdings einfach so erteilt.

Das Bundesamt für Strassen Astra schloss im Jahr 2024 Bestellungen im Gesamtwert von über 1,9 Milliarden Franken ab.

Dies waren 3082 Verträge, wie aus dem neuesten Beschaffungsbericht der Behörde hervorgeht.

Hohe Kennzahl sticht ins Auge

Sowohl die Anzahl als auch das Volumen der Vertragsabschlüsse stiegen gegenüber den Vorjahreswerten markant.

Im Jahr 2023 hatte das Astra 2739 Verträge über 1,6 Milliarden Franken an Vertragsvolumen abgeschlossen.

Im Beschaffungsbericht stösst allerdings eine Kennzahl negativ auf, denn 81 Prozent aller Beschaffungen habe das Astra freihändig vergeben, hiess es.

Es handelt sich dabei um Beschaffungen für maximal 150.000 Franken bei Dienstleistungen und Bauleistungen beziehungsweise unter 50.000 Franken bei Lieferungen.

Ausnahmebestimmungen nutzen

Das Gesetz sehe aus volkswirtschaftlichen Gründen vor, dass solche Aufträge ohne Ausschreibung vergeben werden, weil das Einsparpotential einer Ausschreibung die Kosten auf Seiten Amt und Anbieter nicht rechtfertige, schrieb das Astra zur Erklärung.

Ausnahmsweise könne das freihändige Verfahren jedoch auch bei höheren Beträgen zur Anwendung kommen.

Freihändige Vergaben über dem gesetzlichen Schwellenwert seien auf Grund von Ausnahmebestimmungen wie Folgeauftrag, Dringlichkeit oder keine geeignete Alternative möglich.

Das Astra lege diese Bestimmungen restriktiv aus, hiess es. Dennoch sei es manchmal unvermeidlich, auch grosse Aufträge freihändig zu vergeben, so die Behörde.

Immer gleich Begründungen

Doch von Ausnahme kann wohl kaum die Rede sein, denn seitenweise werden Aufträge über 13,8 Millionen Franken, 13,3 Millionen Franken, 8,7 Millionen Franken, 7,4 Millionen Franken und so weiter publiziert, die nicht nur deutlich, sondern massiv über den Ausnahmewerten liegen. 

Insgesamt gingen so Beschaffungen für rund 164 Millionen Franken ohne Ausschreibungen & Co. über den Tresen der Behörde – und das sind nur die publizierten Verträge, die über dem WTO-Schwellenwert liegen, welche auf simap.ch im Jahr 2024 publiziert worden waren.

Die Begründungen der Behörde sind im Beschaffungsbericht praktisch immer die gleichen. Sie reichen von Folgeauftrag, keine Alternative oder dass ein Anbieterwechsel zu teuer sei, selbst bei Millionenbeschaffungen.

Immer gleiche Firmen profitieren

Die Behörde achte sogar darauf, dass Aufträge nicht derart gestückelt würden, dass ein offenes Verfahren vermieden und durch mehrere freihändige Vergaben ersetzt werde, erklärte das Astra.

Doch in den Ausnahme-Tabellen tauchen immer die gleichen Auftragnehmer auf, selbst bei Millionenbeschaffungen, wie Recherchen von muula.ch in verschiedenen Jahresberichten ergaben.

Kennt man sich in der kleinen Schweiz? Wer weiss.

Fokus auf Volumen

Wichtiger sei jedoch, dass der Grossteil der Mittel, nämlich 87,8 Prozent, im Wettbewerb vergeben würde, erklärte die Behörde zu ihrem Vorgehen.

Rund 84,5 Prozent des Beschaffungsvolumens oder rund 1,6 Milliarden Franken vergab das Astra in offenen Verfahren, hiess es.

Die freihändigen Vergaben von Aufträgen über hunderte Millionen Franken jedes Jahr stossen jedoch negativ auf, denn der Gesetzgeber wird sich bei den Betragshöhen von wenigen Franken für die Ausnahmeregelungen etwas gedacht haben.

Ausnahmen bezeichnen laut Definition solche Fälle, die im Widerspruch zu einer Regel stehen. Doch beim Astra sind über 80 Prozent eben Abweichungen von der Regel.

18.07.2025/kut.

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