Bund pfeift Kanton Genf erneut zurück

Ein Blick auf Genf und den Genfer See
Der Kanton Genf kann trotz Volkswillen nicht machen, was er will. (Bild: Yves / pixabay)

Die Kantone wollen grosse Freiheiten geniessen. Bei manchen Dingen spielt Bern jedoch nicht mit, wie nun Genf erneut schmerzhaft erfahren musste.

Der Bund hat dem Kanton Genf wieder eins auf den Deckel gehauen.

Am 18. Juni 2023 hatte die Genfer Stimmbevölkerung die Initiative für eine 24-wöchige Elternschaftsversicherung angenommen.

Luxus wie in Deutschland

Konkret ging es um die Aufstockung der bestehenden 16-wöchigen kantonalen Mutterschaftsversicherung um acht Wochen zugunsten des Vaters, der Partnerin der Mutter oder des Partners des Vaters.

Damit wären Luxusverhältnisse, wie etwa in Deutschland, auch in der Schweiz geschaffen.

Finanzierung ungesetzlich

Doch sowohl die Mutterschaftsversicherung als auch die neue Versicherung sollen durch paritätische Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanziert werden.

Die neue Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung sei aber nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar, teilte der Bundesrat mit.

Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung haben die Kantone derzeit in diesem Bereich keine Kompetenz, eine Versicherung einzuführen, die durch paritätische Beiträge finanziert werde, hiess es zur Begründung.

Ignorieren des Verursacherprinzips

Der Bundesrat beantragte deshalb in seiner verabschiedeten Botschaft dem Parlament, diesen Teil der geänderten Kantonsverfassung nicht zu gewährleisten.

Die Bestimmungen zur 16-wöchigen Mutterschaftsversicherung seien hingegen bundesrechtskonform und könnten gewährleistet werden.

Wie muula.ch unlängst berichtete, pfiff der Bund den Kanton Genf bereits bei illegalen Abfallgesetzen zurück.

Genf hatte unter anderem das Verursacherprinzip ignoriert.

Hoffnung stirbt zuletzt

Ganz so hart will die Landesregierung den Kantonen aber diesmal nicht in die Geschäfte hineinregieren, wenn doch das Stimmvolk solche Initiativen, wie in Genf, doch haben möchte.

Künftig könnte es den Kantonen daher möglich sein, eine Elternschaftsversicherung einzuführen.

Der Bundesrat habe eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG) in die Vernehmlassung gegeben, teilte Bundesbern zur Situation weiter mit.

Falls das Gesetz dereinst in diesem Sinne geändert würde, werde der Bundesrat in einer künftigen Botschaft die Gewährleistung der umfassenden Genfer Elternschaftsversicherung beantragen. Bis dahin müssen sich die Eltern im Kanton Genf gedulden.

23.05.2024/kut.

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