Das Inkasso der Zwangsgebühren für Radio und Fernsehen erfolgt schlecht. Trotzdem vergibt der Bund den Vertrag auf Jahre mit Zugeständnissen.
Die Zwangsabgaben für Radio und Fernsehen sind vielen Schweizern ein Dorn im Auge.
Selbst das Eintreiben der Gebühren sorgt regelmässig für Ärger, weil beim Übergang vom Anbieter Billag zu Serafe viel falsch gelaufen ist.
Konzept überzeugte
Die Berner Beamten haben nun sogar am Samstag gearbeitet.
Im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens habe der Bund am Samstag der Firma Serafe den Mandatszuschlag für die Periode 2026 bis 2034 erteilt, teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am heutigen Montag mit.
Das Unternehmen mit Sitz in Pfäffikon (SZ) habe mit seinem Umsetzungskonzept überzeugen können und das vorteilhafteste Angebot unterbreitet, hiess es weiter.
Die Punktzahl in der Bewertung der Offerte sei am höchsten gewesen. Dabei runzeln Ökonomen aber die Stirn, weil mit solchen linearen Punktebewertungen, wirtschaftlich sinnvolle Angebote von vorne herein ausgeschlossen werden können.
Neu Inflationszuschlag möglich
Doch das ist nicht das einzige Problem. Die Serafe habe für die ganze Vertragsdauer rund 158 Millionen Franken rund 17,5 Millionen Franken pro Jahr als Entschädigung offeriert, erklärte das Uvek.
Als Basis gelten 3,7 Millionen Haushalte und ohne Mehrwertsteuer.
Damit liege die Pauschalentschädigung leicht tiefer als bisher – allerdings könnte Serafe durchaus mehr bekommen, weil die Preise von der Entwicklung der Zahl abgabepflichtiger Haushalte, der Höhe der Mehrwertsteuer und neu auch von der Teuerung vereinbart wurden.
Zudem müssten weitere Aufwände durch die Abgabe finanziert werden, wie zum Beispiel die Betreibungskosten und Gebühren bei Postschaltereinzahlungen, hiess es.
Das Ministerium erstellte zu den Parametern sogar ein Faktenblatt.
Geheimnis um Konkurrenz
War es ein lukrativer Auftrag? Nun, neben Serafe, deren Vertrag am 31. Dezember 2025 ausläuft, gab es nur noch einen Bieter, wie das Uvek zugab.
«Aus beschaffungsrechtlichen Gründen darf der Name der Konkurrentin nicht publiziert werden», hiess es aber ganz geheimnisvoll.
Das Ministerium will also nicht sagen, der bei der Offerte zum Eintreiben der Radio- und Fernsehabgabe unterlag.
Die Ausschreibung sei im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens durchgeführt worden, hiess es lediglich.
Warum es gleich zehn Jahre und ein Inflationsausgleich sein mussten, sagt der Bund auch nicht.
Korrekte Rechnung nach drei Jahren
Allerdings können sich die Bürger den langen Zeitraum wohl selbst zusammenreimen.
Unlängst machte ja die Story bei der Gebühren-finanzierten SRG die Runde, dass ein Mann aus Luzern nach drei Jahren vom Billag-Nachfolger Serafe immer noch keine korrekte Rechnung erhalten habe.
Wäre das Mandat also zu kurz, würde es wohl nur noch mehr Durcheinander bei diesen Zwangsgebühren geben.
16.09.2024/kut.