Die Schweiz kommt zum Schluss, dass Nadelstiche gegen die EU nicht mehr notwendig sind. Teils gingen die Massnahmen ohnehin nach hinten los.
Die Schweizer Regierung ist am heutigen Mittwoch einen Schritt auf die Europäische Union EU zugegangen.
Der Bundesrat strich die EU per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen, wie das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF am gleichen Tag bekanntgab.
Handel nicht mehr beeinträchtigt
Die Schweiz hatte bekanntermassen als Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die EU im Jahr 2019 eine Gegenmassnahme für den Schweizer Börsenplatz mit dieser Liste eingeführt.
Mit diesem Kniff konnten Wertpapierfirmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Gesellschaften an Schweizer Handelsplätzen handeln.
Brüssel hat im Frühling 2024 aber die Rechtsgrundlagen geändert und damit die Einschränkungen für EU-Wertpapierfirmen für den Handel mit Schweizer Aktien aufgehoben.
Damit wurde der Handel von Schweizer Aktien an Schweizer Börsen durch das EU-Recht nicht mehr beeinträchtigt, was der Schweiz entgegenkam.
Brexit half der Schweiz
In einer Gesamtabwägung habe sich gezeigt, dass die Wirkung der Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU derzeit nicht mehr notwendig sei, erklärte das SIF weiter.
Mit dem Brexit war für die Schweizer Firmen ohnehin in Grossbritannien ein Handelsplatz für Wertpapiere ausserhalb der EU entstanden.
Die Schweizer Börse SIX hat mit der Übernahme der spanischen Börse BME zudem einen Fuss in der EU.
Behinderung von EU-Gesellschaften
Auch zeigte sich, dass die Massnahmen manchmal nach hinten losgingen.
In Einzelfällen konnte es nämlich zu negativen Auswirkungen für Schweizer Unternehmen führen, nämlich im Rahmen von Fusionen mit EU-Gesellschaften, gab die Regierung zu.
Will die Grossbank UBS beispielsweise ihre Einheiten mit jenen der Credit Suisse fusionieren, ist dies mit den gegenseitigen Behinderungen nicht so einfach möglich.
Bilateralen Weg ebnen
Im Kontext der Gespräche mit der EU-Kommission über das Paket zur Stabilisierung sowie Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen erreichten die Schweiz und die EU ohnehin unlängst eine Annäherung.
Mit der Streichung der EU von der «schwarzen Liste» bei den Börsenplätzen, über die muula.ch bereits im Vorfeld berichtete, sind zumindest bei den Handelsgeschäften mit Wertpapieren die Wogen wieder geglättet.
Offen bleiben weitere Bereiche, wie etwa die Anerkennung der Zertifizierung von Schweizer Medizinaltechnik, die von der EU bisher nicht erneuert wurde.
29.01.2025/kut.