
Bei den Industriellen Werken Basel IWB liegt so einiges im Argen. Die Kunden des Staatsbetriebes erfahren nicht einmal Preiserhöhungen korrekt.
Wer von einer Vertragsänderung bei den Industriellen Werken Basel (IWB) betroffen ist, muss sich als Kunde schon ziemlich anstrengen.
Der Basler Strom-, Internet- und Fernwärmeanbieter macht es der Kundschaft nämlich diesbezüglich schwer.
Verträge über Kundenmagazin ändern
So mussten unlängst rund eine halbe Million Energiekunden falsche Preiserhöhungen aus dem Kundenmagazin erfahren.
Monate später korrigierte die Staatsfirma ihre ursprünglichen Angaben, weil sie falsch waren, wie muula.ch berichtete.
Von individueller Vertragsänderung an jeden Kunden hält der Monopolanbieter mit seinem oftmals unfreundlichen Kundendienst dabei nichts.
Dabei gibt die Firma selbst an, dass nur rund 70 Prozent der Kunden das Magazin überhaupt wahrnehmen würden.
Viele schmeissen das ausgeprägte Propagandablatt der Grünen und Linken Basler ungelesen in den Papiermüll und erfahren von den Vertragsänderungen so nichts.
Falscher Startpreis der Preiserhöhungen
Nun haben die Basler aber schon wieder das Nachsehen. Im aktuellen Kundenmagazin von den IWB gibt es erneut ein Preiskorrigendum.
Die Tarifangaben für Fernwärme enthielten einen Fehler, hiess es diesmal.
Das «Versehen» lautet, dass der Starttermin der Preisänderung nicht wie kommuniziert der 1. Januar 2026, sondern schon der 1. Oktober 2025 gewesen sei.
Das Wort Preiserhöhung verwendet das Unternehmen dabei nicht einmal, um die Kundschaft nicht mit der Nase auf das versteckte Anziehen der Preisschraube zu stossen.

Diesen Fehler räumt der Staatsbetrieb allerdings nunmehr auch erst im März 2026 ein und dennoch kassieren die IWB die Preiserhöhungen schon seit Oktober 2025.
Selbst im Kundenmagazin vom Ende 2025, als der Fehler auftrat, wäre die Preisinformation viel zu spät gewesen.
Doch auch dabei kommt dem Anbieter ein staatlicher Kniff entgegen.
Ständige Rekurse nötig
Die IWB-Rechnungen sind nämlich formal Verfügungen und Kunden müssen bei Beanstandungen schriftlich Einsprache erheben, um gegen die staatliche Massnahme vorgehen zu können.
Selbst für die Anhebung von A-Konto-Rechnungen handhaben es die IWB meist so. Rekurse machen die meisten Kunden jedoch nicht, weshalb die eklatanten Preiserhöhungen klammheimlich Rechtskraft erlangen.
Dies mussten unlängst Basler bitter erfahren, als das Bundesgericht eine illegale Konzessionsgebühr des Kantons Basel-Stadt kippte, welche die IWB eingetrieben hatten.
Das Geld bekamen aber nur Bürger zurückerstattet, welche die IWB-Verfügung auch angefochten hatten – also die wenigsten.
Systematische Fehlinformation?
Wenn das staatliche Energieversorgungsunternehmen in Basel also Fehler bei Preisinformationen macht, sollen die Bürger für die Missstände gefälligst Verständnis aufbringen.
Umgekehrt: Wenn die Bürger einen winzigen juristischen Fehler, etwa bei den Verfügungen, machen, lässt sie die Staatsfirma hängen.
Böse Zungen behaupten nunmehr sogar, die fehlerhafte Preisbekanntgabe der Staatsfirma in Basel habe System. Denn es gibt ja durchaus viel Personal, das die Angaben vor der Publikation kontrolliert.
22.03.2026/kut.





