Das Bundesamt für Gesundheit will bei einer kleinen Krankenversicherung das Licht löschen. Doch die Krankenkasse stemmt sich eisern dagegen.
Es ist wohl ein einmaliger Fall in der Geschichte der Schweizer Grundversicherung.
Völlig verquere Kennzahlen
Die kleine Krankenkasse KLuG gibt an, dass sie ungefähr 20 Prozent mehr Geld zur Verfügung hat, als der Krankenversicherer an Verpflichtungen eingegangen ist.
Dies sagt zumindest der Solvenztest für das Jahr 2024 aus, den das Bundesamt für Gesundheit BAG am Donnerstag publiziert hat.
Doch in der Liste weist die Behörde für KluG einen sehr schlechten Wert von 24 Prozent aus, was eigentlich heisst, dass nicht rund 20 Prozent mehr an Mitteln als Verpflichtungen vorhanden sind, sondern fast rund 76 Prozent an Geldern in der Kasse fehlen würden.
Stecker ziehen und Ende
Gesetzlich vorgeschrieben ist bei der Solvenzquote ein Mindestwert von 100 Prozent. Die Berechnungsformeln sind eigentlich fix.
Wird dieser 100-Prozent-Wert aber nicht erreicht, muss das Management der Gesellschaft glaubwürdig darlegen, wie der ordnungsgemässe Zustand wiederhergestellt werden kann.
Andernfalls entzieht das Bundesamt für Gesundheit einfach die Zulassung und kümmert sich fortan selbst um die Versicherten.
Amt rechnet selbst nach
Im Fall der KLuG Krankenversicherung hiess es nun vom BAG, dass die Krankenkasse an einem Wert der Solvenzquote von 119 Prozent festhalten würde.
«Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ist dieser Wert unplausibel», schrieb das BAG aber.
Die ausgewiesene Solvenzquote von 24 Prozent beruhe deshalb auf den Berechnungen der Aufsichtsbehörde per Stichtag 01.01.2024.
Mit diesem Wert dürfte das BAG aber die Prämien dieser Krankenkasse wohl kaum genehmigen.
Regulator hat letztes Wort
Einen solchen Streit haben die dutzenden anderen Krankenkassen über die Berechnungsmethoden bei der Solvenz jedenfalls nicht.
Manchmal, wie etwa bei der grossen Krankenkassengruppe CSS, die Millionen von extern in die Grundversicherung bei Sanagate einschiessen wollte, stellte sich der Regulator aber auch schon quer.
Klar ist in einer solchen Situation allerdings meist, dass das BAG am längeren Hebel sitzt.
27.09.2024/kut.