Die Digitalisierung ist oft gut gemeint. Doch beim Wohnen in der Schweiz geht sie wohl etwas zu weit.
Privatpersonen müssen sich in der Schweiz offiziell melden, wenn sie umziehen.
Diese persönliche Meldepflicht besteht bis 14 Tage ab dem Datum der Adressänderung.
Zu viel des Guten
Klar, muss dabei heutzutage niemand mehr auf eine Einwohnerbehörde rennen. Mit dem Portal eumzug.swiss geht die Ummeldung längst elektronisch.
Doch was gut gemeint ist, scheint in der Schweiz fast zu viel des Guten zu sein.
Einfache Handhabe
Wer sich nämlich einfach mal zu dem Portal begibt und ein paar Daten um Geburtsdatum und AHV-Nummer eingibt, erhält sofort Einblick in praktisch alle Wohnungen der Schweiz.
Vom ersten bis zum letzten Stock kann man bei quasi jedem Gebäude die einzelnen Wohneinheiten sehen. Obendrein sind die Anzahl der Zimmer, die Wohnfläche sowie sämtliche Appartement-Nummern um EGID und EWID gleich mit vermerkt.
Das Ganze geht weit über die eigenen Kantonsgrenzen hinaus und braucht nicht einmal ein festes Login. Gemeldete Familienmitglieder werden gleich mit angezeigt, wie weitere Recherchen von muula.ch ergaben.
Interessenten geben bloss ihre eigenen Daten ein und sagen, dass sie umziehen wollen.
Vom Aargau bis Zug
Stolz schreibt der Bund sogar auf seiner Plattform, dass dabei 946 Dienste verfügbar seien. Vom A, wie Aargau, über T, wie Tessin, bis hin zum Z, wie Zug, sind alle Kantone aufgeführt.
Die wenigsten Einwohner der Schweiz dürften aber diese Blüten der Digitalisierung kennen.
Alle können es aber einfach selbst ausprobieren und staunen.
Abgerundetes Bild
Wer also wissen will, wie üppig Freunde, Arbeitskollegen oder selbst die Nachbarn wohnen, loggt sich unkompliziert beim Portal eUmzug.swiss ein und findet dort viele Angaben. In Kombination mit einer Google-Suche ergeben sie ein abgerundetes Bild.
Und selbst, wer sich tatsächlich für eine andere Wohnung zum Umziehen interessiert, kann auf der Plattform vorab inkognito viele Informationen über seine Traumimmobilie einholen.
Der Digitalisierung sei Dank.
28.05.2024/kut.