Abacus und Goldbach gewinnen vor Gericht gegen die Post

Die neuen Logos der Schweizerischen Post
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Post in ihre Schranken. (Bild: PD)

Die Schweizerische Post macht der Privatwirtschaft mehr Konkurrenz. Das Bundesverwaltungsgericht schiebt dem nun aber einen Riegel vor.

Die Schweizerische Post ist um ihren Markt kaum zu beneiden.

Briefe und Einzahlungen am Schalter gehen praktisch nur zurück, doch über den Grundversorgungsauftrag, der im Gesetz steht, muss die Post die Infrastruktur aufrechterhalten.

Aufbau neuer Geschäftsfelder

Auch bei der Banktochter Postfinance darf der «gelbe Riese» nicht wie ein normales Geldhaus agieren und Hypotheken vergeben.

In diesem Umfeld kommt die Post unter CEO Roberto Cirillo logischerweise auf die Idee, neue Geschäftsfelder zu erkunden.

Im Oktober 2020 erwarb die Schweizerische Post die Klara Business AG, die heute ePost Services AG heisst.

Dabei handelte es sich um ein Privatunternehmen, das Software für die Bereiche Buchhaltung sowie Kunden- und Auftragsverwaltung entwickelt und vertreibt.

Agieren abseits der Grundversorung

Im Juli 2021 erfolgte die Übernahme der Livesystems AG, die im Bereich der digitalen Aussenwerbung tätig ist.

Damit ist die Post klar ausserhalb der Grundversorgung tätig und steht damit in direkter Konkurrenz zu Privaten, wie der Abacus Research und der Goldbach Neo, die beide gleiche oder ähnliche Leistungen anbieten.

Behörden helfen der Post

Diese Privatunternehmen beschwerten sich beim Bundesverwaltungsgericht BVGer, nachdem sie mit getrennten Aufsichtsbeschwerden an die Eidgenössische Postkommission PostCom und an das Bundesamt für Kommunikation Bakom gescheitert waren.

Vor beiden Behörden hatten sie geltend gemacht, die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Schweizerischen Post sei nicht zulässig.

Das BVGer hiess die Beschwerden jedoch gut und wies die Angelegenheit an die PostCom zurück, wie das Gericht am heutigen Freitag bekanntgab.

Grenzen des Staates erreicht

Die PostCom habe abschliessend über die Parteistellung der Beschwerdeführer zu entscheiden und gegebenenfalls zu prüfen, ob die Post für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit über eine hinreichende Marktzugangserlaubnis verfüge, hiess es.

Ob die Post für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit die verfassungsrechtlichen Grenzen einhalte, sei die PostCom zuständig.

Das ist auch ein Rüffel an die Behörde, denn die hatte in ihrer Ablehnung noch argumentiert, ihr komme eine allgemeine Aufsicht über die Post und deren Tätigkeit nicht zu.

Der privatwirtschaftlichen Tätigkeit des Staates seien verfassungsrechtlich Grenzen gesetzt, mahnten die Richter.

Die Tätigkeit müsse auf einer Gesetzesgrundlage beruhen, sie müsse im öffentlichen Interesse liegen und sie müsse verhältnismässig sowie wettbewerbsneutral sein, hiess es in vier Urteilen mit den Nummern A-3607/2022, A-3629/2022 und A-4762/2022 sowie A-4764/2022.

Wegweisender Entscheid

Die Post habe die Grundversorgung sicherzustellen und dürfe damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringen, so das BVGer. Nicht mehr und nicht weniger.

Der St.Galler Softwareanbieter Abacus und der Werbedienstleister Goldbach Neo verwiesen den Staat also in diesen wegweisenden Urteilen in seine Schranken, die auch in anderen Bereichen gelten.

Die Privatwirtschaft ist zwar vor Konkurrenz nicht geschützt. Doch der Staat darf da nicht einfach andere Geschäfte betreiben.

Die Post ist um ihren Markt also wirklich nicht zu beneiden.

22.11.2024/kut.

Abacus und Goldbach gewinnen vor Gericht gegen die Post

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