Finma holt sich 10 Millionen Gewinn von Julius Bär

Sitz von Julius Bär in Zürich
Julius Bär muss zahlreiche Dinge in Ordnung bringen. (Bild: muula.ch)

Die Bank Julius Bär hat zum fünften Mal in zehn Jahren die Finanzmarktaufsicht Finma im Haus. Der Regulator findet Mängel um Risiken und Geldwäscherei.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat sich das Zürcher Geldhaus Julius Bär gleich mehrfach vorgeknüpft.

Dabei fand der Schweizer Regulator ungeheuerliche Missstände.

Zwei Russen im Fokus

Die Bank habe in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen, insbesondere gegen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement sowie gegen die rechtlichen Pflichten im Bereich der Geldwäschereibekämpfung, teilten die Finma und auch Julius Bär am Dienstag zum Abschluss der Untersuchungen mit.

Bekanntermassen handelte es sich einerseits um die Kreditvergabe mit dem österreichischen Immobilienguru René Benko mit der Firma Signa und andererseits der Führung von Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer PEP, also sogenannter politisch exponierte Personen.

Kredite über 1 Milliarde

Zu den Immobiliendeals, bei dem Julius Bär hunderte Millionen Franken in den Wind streichen musste, war von der Finma viel Unglaubliches zu erfahren.

Ab September 2019 gewährte die Zürcher Bank insgesamt acht Kredite an den europäischen Konzern und ihren Gründer, wobei sich das Gesamtvolumen der Kredite rasch erhöhte und in den Jahren 2022 und 2023 die Marke von 1 Milliarde Franken überschritten habe.

An Strategie vorbeigeschummelt

Julius Bär sei für diese Kreditvergaben weder organisatorisch noch personell richtig aufgestellt gewesen, mahnte der Regulator. So fehlten lange ein genügendes internes Regelwerk, effektive Kontrollmechanismen sowie genügend ausgebildetes Personal.

Auch gehörte dieses Geschäftsfeld nicht zur Geschäftsstrategie der reinen Vermögensverwaltungsbank, was besonders aufhorchen lässt. Die Geschäftshöhe sei teils sogar verschleiert worden, erklärte die Aufsichtsbehörde.

Fehlanreize und Interessenkonflikte

Bei den Geschäftsbeziehungen mit der Kundengruppe hat die Bank zahlreiche Warnsignale ignoriert, die sie zu einer Reduktion der eingegangenen Risiken hätte veranlassen müssen.

Obergrenzen pro Einzelschuldner, die sich die Bank selbst auferlegt hatte, wurden kontinuierlich ignoriert und regulatorische Vorgaben zur Meldung von Klumpenrisiken verletzt.

Die Beziehung zwischen der Bank und der Kundengruppe war zudem durch diverse Interessenkonflikte und Fehlanreize gekennzeichnet, so die Finma zum Signa-Desaster.

Meldepflichten verletzt

Bei den zwei russischen PEP habe Julius Bär über Jahre hinweg die Herkunft der Vermögenswerte unzureichend abgeklärt und hinterfragt.

Dazu habe sie negative Medienartikel und verdächtiges Kundenverhalten zu wenig kritisch gewürdigt und ihre Meldepflichten nach dem Geldwäschereigesetz verletzt, hiess es von der Finma weiter.

Etwas mehr Eigenmittel

Die Finma hat damit laut eigener Darstellung seit 2017 in fünf Enforcementverfahren gegen das Bankhaus Julius Bär schwere Verletzungen von Aufsichtsrecht festgestellt.

Der Regulator ordnete Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands an, erklärte die Finanzmarktaufsicht.

Zudem zieht die Finma den Gewinn in der Höhe von 10 Millionen Franken.ein, den Julius Bär durch die Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen mit den beiden russischen PEP-Kundengruppen erzielt hat.

Julius Bär muss zudem «als Strafe» noch etwas mehr Eigenkapital, als gesetzlich mindestens vorgeschrieben ist, vorhalten.

Verantwortliche aus dem Staub

Die Bank selbst begrüsst den Abschluss der Angelegenheiten.

Julius Bär bezeichnete die Missstände als Altlasten, weil sie sich ereigneten, bevor das heutige Führungsteam ernannt worden war.

Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen für die Missstände sind alle über den Berg. Die Finma will aber noch Verfahren gegen drei ehemalige Mitarbeiter von Julius Bär durchziehen.

29.09.2026/kut.

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