Behörden schnappen sich Insidertrader

Strafverfolgungsbehörden haben Razzien in drei Ländern wegen Insiderhandels bei SoftwareOne durchgeführt. Die IT-Firma fiel muula.ch schon anders auf.

In der Schweiz kommt es relativ selten vor, dass die Behörden etwas gegen das Ausnutzen von Insiderinformationen unternehmen.

Kadermitarbeiter im Fokus

Doch am heutigen Mittwoch gab die Bundesanwaltschaft (BA) bekannt, am Dienstag gleich mehrere Interventionen in der Schweiz sowie über Rechtshilfeersuchen auch in Deutschland und in Grossbritannien durchgeführt zu haben.

In den drei Ländern wurden demnach sowie laut eines Communiqués von Eurojust, also der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, zeitgleich Hausdurchsuchungen an den Privatdomizilen von fünf Beschuldigten sowie an mehreren Standorten des Unternehmens durchgeführt.

Alle fünf Verdächtige waren im tatrelevanten Zeitraum im Jahr 2024 beziehungsweise zuvor verdachtsweise beim betreffenden Unternehmen in führenden Positionen tätig, erklärten die BA und Eurojust weiter.

Aktien vorzeitig veräussert

Die Firma SoftwareOne bestätigte, dass es sich um diese, an der Schweizer Börse SIX kotierte Firma mit Hauptsitz in der Schweiz handelt.

Die Verfahren der BA richteten sich nicht gegen das Unternehmen selbst, betonten die Firma sowie die Strafermittler. Die Geschäftsräume in Stans in der Schweiz und in Leipzig in Deutschland seien aber durchsucht worden.

Im Jahr 2024 veröffentlichte SoftwareOne zwei vorbörsliche Medienmitteilungen, die einen negativen Einfluss auf den Aktienkurs desselbigen hatten.

Im Vorfeld der Publikation der Communiqués veräusserten die fünf Beschuldigten jeweils grössere Mengen Aktien des Unternehmens.

Millionenverluste vermieden

Die BA verdächtigt nun die Beschuldigten, die den Medienmitteilungen zugrundeliegenden vertraulichen Informationen (Insiderinformationen) für die rechtzeitige Veräusserung der Aktien ausgenutzt und so verdachtsweise Vermögensverluste von bis zu 2,49 Millionen Franken vermieden zu haben.

Für die Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung.

Hans Ziegler als Warnung

In der Schweiz sind Verfahren wegen solcher Beschuldigungen relativ selten. Selbst wenn 1000-prozentige Verdachtsmomente vorliegen, bleiben die Behörden normalerweise bei Insiderhandel untätig.

Von Zeit zu Zeit setzen sie aber immer mal wieder ein Warnzeichen an den Finanzmarkt, wie den berühmten Fall um den Top-Sanierer Hans Ziegler, der unter anderem wegen Insiderhandels bestraft worden war.

Wechsel direkter Aktionär

Bei SoftwareOne hatte sich muula.ch unlängst auch gewundert, weshalb die IT-Firma am 31. Dezember 2024 aus heiterem Himmel neue Beteiligungsverhältnisse an die Swiss Exchange Regulation SER gemeldet hatte.

Die Meldepflicht sei am 18.12.2024 entstanden, hiess es zu 29,015 Prozent für die wirtschaftlich Berechtigten um Daniel M. von Stockar, Naxxar, MT Beat Alex Curti, Erlenbach, CH René Gilli, Emmetten, CH.

Aus den Veröffentlichungen sei ersichtlich, dass es einen Wechsel auf Ebene «direkter Aktionär» gab, hiess es von einem Firmensprecher bezüglich dieser Beteiligungsmeldung.

Dies sei ein Wechsel auf die Curti AG von der B. Curti Holding AG gewesen, so SoftwareONE zu der merkwürdigen Meldung der Beteiligungsverhältnisse.

Börse gar nicht zuständig

Bei der Schweizer Börse war die Antwort bezüglich dieses Falls sogar noch interessanter.

SER übernehme für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben der Datenbank betreffend bedeutende Aktionäre keine Gewähr, erklärte ein Mediensprecher auf eine entsprechende Anfrage von muula.ch zu der SoftwareONE-Transaktion.

SER verfüge im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen, welche auf Bundesebene geregelt werde, nicht über Kompetenzen zur Erteilung rechtlich verbindlicher Auskünfte, denn hierbei handele es sich nicht um den selbstregulierten Bereich.

Behörden sind sich wohl sicher

Die kotierten Firmen sind in der Schweiz also selbst für solche Meldungen an der SIX verantwortlich.

Dabei wundert es also auch nicht, dass Insiderhandel am Schweizer Kapitalmarkt vorkommt, denn gerichtsfest nachweisen lässt sich all dies ohnehin nur schwer.

Die BA muss sich bei SoftwareOne nun aber sehr sicher gewesen sein. Sonst wären die Strafverfolgungsbehörden nicht in drei Ländern gleichzeitig vorgegangen.

03.12.2025/kut

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