Die illustren Rechtsfälle von UBS und Credit Suisse

Logo der Credit Suisse am einstigen Hauptsitz in Zürich am Paradeplatz
Die CS warb am Zürcher Paradeplatz mit Unabhängigkeit und wurde doch von der UBS geschluckt. (Bild: muula.ch)

Die Grossbanken UBS und Credit Suisse sind in allerlei Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Eine Zusammenfassung hilft, den Überblick nicht zu verlieren.

Die Grossbank UBS hat im dritten Quartal 420 Millionen Dollar neu für Rechtsfälle und Compliance-Risiken zur Seite gelegt.

Der Quartalsbericht, den die letzte verbliebene Schweizer Grossbank am heutigen Dienstag präsentierte, zeigt Rückstellungen von über 3 Milliarden Dollar für solche Angelegenheiten.

Weitere Milliarden möglich

Die UBS und ihre Einheiten seien eben in zahlreiche Dispute verwickelt, hiess es weiter.

Die Rückstellungen könnten nicht einmal ausreichen, erklärte die Grossbank im Kleingedruckten.

Es stünden bis zu 1,5 Milliarden Dollar an möglichem Zusatzaufwand diesbezüglich im Raum.

Doch wo liegt die UBS nach der Notfusion mit der Credit Suisse (CS) überall in Klinsch?

Neue Rücklagen gebildet

Darüber gibt im jüngsten Quartalsbericht die «Note 14» Auskunft und zeigt, dass die meisten Rückstellungen die Abwicklung der CS betreffen, gefolgt von der Sparte Wealth Management.

Von den neu gebildeten Rücklagen von 420 Millionen Dollar gehen auf die Vermögensverwaltung 90 Millionen Dollar zurück.

Für die Abwicklung der CS sind jedoch 321 Millionen Dollar zusätzlich vorgesehen. Das Asset Management ist aber beispielsweise frei von Rechtsstreitigkeiten.

UBS-Quartalsbericht
UBS-Quartalsbericht zu Rechtsstreiten. (Screenshot: muula.ch)

Die UBS gliedert die Rechtsfälle ab Seite 85 des Quartalsberichts in 12 Bereiche.

Ersterer betrifft Aufsichts- und Steuerbehörden, welche sowohl die UBS als auch die CS tangieren.

In dieser Kategorie konnte die UBS unter der Führung von CEO Sergio Ermotti unlängst ihren Rechtsfall in Frankreich mit der Zahlung von 835 Millionen Dollar lösen.

In Belgien, Grossbritannien und den Niederlanden gibt es aber weitere Fälle.

Diverses Fehlverhalten im Fokus

Der zweite Bereich tangiert den Themenkomplex Bernard Madoff.

Dort wartet die UBS noch auf Entscheide über 2 Milliarden Dollar an Forderungen, die zur Neubeurteilung an ein Gericht überwiesen worden waren.

Im dritten Bereich geht es um Missverhalten der Grossbanken um Libor-Skandal, Credit-Default-Swaps-Manipulationen und bei anderen Handelspraktiken.

Weltweit gibt es Rechtsklagen um Marktmanipulationen, Gebührenbelastungen bei Fremdwährungsgeschäften & Co, die kein Ende zu nehmen scheinen.

Meistens haben sich die UBS und CS vor Gericht geeinigt oder sind dabei, Einigungen zu finden. Manche Rechtsfälle seien abgewiesen worden, hiess es nunmehr.

Doch so mancher Court-Approval oder eine Einigung, wie mit der Schweizer Wettbewerbsbehörde Weko um den Libor-Skandal, steht da noch aus.

Selbst Irak-Krieg spielt Rolle

Bereich Nummer 4 dreht sich um Wohnkredite in den USA, sogenannte Residential Mortgage-Backed Securities (RMBS). Hunderte von Millionen Dollar an Schadenersatzforderungen sind da offenbar noch strittig.

Themenkomplex 5 betrifft den US-Anti-Terrorism-Act ATA.

Die Vorwürfe reichen gegen verschiedene Finanzinstitute, inklusive der CS, von Terrorfinanzierung der Hisbollah bis hin zu Verantwortlichkeiten um Terroranschläge im Irak.

Daran kann man sehen, mit was für Sachen sich globale Firmen alles beschäftigen müssen.

Milliardär Iwanischwili lässt grüssen

In den 6. Bereich fallen Rechtsfälle, welche Schadensersatz von Kunden betreffen.

Auf den Bermudainseln hatte da beispielsweise unlängst ein Gericht 607 Millionen Dollar an Schadenersatz wegen eines georgischen Milliardärs zugesprochen.

Rechtsfall von UBS und CS in Singapur
Der betrügerische CS-Berater Patrice Lescaudron kostet in Singapur viel Geld. (Screenshot: muula.ch)

In Singapur hatte sich die CS mit gleichem Gegner um den früheren georgischen Ministerpräsidenten Bidsina Iwanischwili erfolgreich gegen eine Zahlung von fast 1 Milliarde Dollar gewehrt.

Mit 461 Millionen Dollar kam die UBS bei der Credit Suisse Trust Singapore nunmehr aus dem Problem um den betrügerischen Genfer Kundenberater der CS Patrice Lescaudron heraus.

Von Mosambik bis Bulgarien-Mafia

Die Nummer 7 betrifft die Mosambik-Kriminalität. CS war dort in Korruption verwickelt und löste die Fälle.

Doch eine Einigung mit den USA sieht vor, dass bis Januar 2026 bei dem US-Justizministerium noch eine Wohlverhaltensphase gilt. Ganz erledigt ist die Sache also nicht.

Unter Nummer 8 kommen Rechtsklagen bezüglich Velocity-Aktien zur Sprache. CS soll dort Zertifikate manipuliert haben.

Unter Nummer 9 ist der Klagekomplex um die bulgarische Mafia aufgeführt.

Die UBS wollte die Strafsache loswerden, indem das Geldhaus vor Bundesgericht argumentierte, die CS sei gestorben und damit auch ihre Strafverfahren.

Doch das liessen die Richter nicht gelten und die UBS wehrt sich weiterhin vor Gericht, wie muula.ch berichtete.

Manchmal Glück im Unglück

Mit Nummer 10 ist immer noch der Archegos-Zusammenbruch mit Milliarden-Verlusten nicht aus der Welt.

Zahlreiche Klagen sind da gegen Schweizer Banken und Mitarbeiter eingereicht worden.

Auch Behörden, wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma oder die US-Börsenaufsicht SEC, wollen Unterlagen zu den Verlustgeschäften haben.

In einem Rechtsfall einigte man sich auf 115 Millionen Dollar an Zahlung und die UBS profitierte sogar von einem Gewinn, denn die CS hatte mehr zurückgestellt.

Routinestreit um Finanzangaben

Die Klagewelle Nummer 11 betrifft Finanzangaben, welche die CS getätigt hatte, und welche bei Aktionären, Bondkäufern & Co. auf Missfallen stiessen.

Auch Aufsichtsbehörden sind in diesem Themenkomplex aktiv, und die UBS gelobte vollständige Kooperationen in all den Streitfällen.

Das sind aber wohl alles eher Routineangelegenheiten, denn solche Meinungsverschiedenheiten mit der Kundschaft gibt es oft.

16,5 Milliarden in der Schwebe

Und last, but not least, gibt es Rechtsklagen im Zusammenhang mit der Notfusion von UBS und CS. Auch hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Die UBS hält Rückzahlungen bei den AT1-Bonds von 16,5 Milliarden Franken zwar für unwahrscheinlich, weshalb das Geldhaus auch keine Rückstellungen bildet.

Doch dies könnte nach hinten losgehen, denn die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts sind stichhaltig, auch wenn es viele Schweizer nicht wahrhaben wollen.

Und die UBS könnte bei den entwerteten AT1-Bonds in Vorleistung gehen müssen.

Dann wird sie aber sicher versuchen, das Geld von der Schweiz über Rechtsklagen zurückzuholen, denn die Abschreibungs-Verfügung traf die Finanzmarktaufsicht Finma und nicht die UBS.

04.11.2025/kut.

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