Dämlicher CS-Aktionär blitzt vor Bundesgericht ab

Logo der untergegangenen CS an einem Gebäude in Basel
Die Credit Suisse ging wegen eines Milliardenabschreibers in den USA unter. (Bild: muula.ch)

Ein Eigentümer der untergegangenen Credit Suisse wollte Schadenersatz von der Schweiz für sein Fehlinvestment. Er machte es dem Bundesgericht einfach.

Das Bundesgericht hat an der Hauptverhandlung am heutigen Dienstag eine wichtige Klage eines Mannes gegen die Eidgenossenschaft abgewiesen.

Dabei ging es um die Haftung der Schweiz für seinen Wertverlust bei Aktien der untergegangenen Credit Suisse (CS).

Schweiz sträubt sich

Der Kläger hatte von 2014 bis 2022 Aktien der CS erworben und dabei 149.900 Franken investiert.

Nach der Übernahme der CS durch die UBS im Jahr 2023 wurden seine CS-Aktien in Aktien der UBS umgewandelt. Für 12.000 CS-Aktien erhielt er aber nur 533 UBS-Aktien, weil der Bundesrat eine Notfusion durchsetzte.

Im Jahr 2024 stellte der Kläger ein Staatshaftungsbegehren in der Höhe von 140.783 Franken an den Bundesrat.

Dieser lehnte das Haftungsbegehren im April 2024 ab, worauf der Investor beim Bundesgericht eine Staatshaftungsklage gegen die Eidgenossenschaft einreichte.

Zu spät eingegriffen?

Der CS-Aktionär brachte zur Begründung seines Begehrens laut einer Medieninformation des Bundesgerichts im Wesentlichen vor, dass ihm als Aktionär der CS ein Schaden in dieser Höhe entstanden sei, weil der Bundesrat durch die Anwendung von Notrecht die Übernahme der CS ermöglicht habe.

Der bundesrätliche Erlass der Notverordnung sei in seinen Augen widerrechtlich und ursächlich für seinen Vermögensverlust gewesen, hiess es weiter.

Als Amtspflichtverletzung sei dem Bundesrat vorzuwerfen, dass er nicht bereits im Herbst 2022 gehandelt habe.

Schriftliche Begründung folgt

Mit der notrechtlich ermöglichten Übernahme der CS habe die Landesregierung nicht im öffentlichen Interesse gehandelt und die faktische Enteignung der Aktionäre ermöglicht, ohne zu deren Gunsten eine Regelung über ihre volle Entschädigung zu treffen, erklärte das Bundesgericht zur Sachlage.

Die höchsten Richter der Schweiz wiesen das Ansinnen des Mannes umgehend ab.

Die schriftliche Begründung des Urteils folgt zwar zu einem späteren Zeitpunkt. Doch schon jetzt ist klar, dass die vorgebrachten Argumente ziemlich unbeholfen sind.

Finma soll Untergang verhindern

Mit der Notfusion hat die Schweiz sehr wohl im öffentlichen Interesse gehandelt.

Doch vorher sind zahlreiche Vergehen des Staates passiert, wie muula.ch regelmässig zu dem Fall berichtete.

Da wäre beispielsweise die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma, welche den Untergang der CS quasi verursacht hat.

Sie ist ja gerade dazu da, dass es nicht zu solchen Rettungsmassnahmen kommen sollte. Da hätte ein Gericht sicher eine Staatshaftung erkennen können.

Ausserdem hat die Behörde öffentlich erklärt, die Notfusion von CS mit der Grossbank UBS bereits am 12. März 2023 bewilligt zu haben; wo doch die Hauptprobleme mit Liquidität erst am 15. März 2023 begannen.

Milliardenabschreiber als Ausgangspunkt

Die Finma trägt auch eine gewisse Schuld daran, dass das letzte Topmanagement der CS um Axel Lehmann und Ulrich Körner die Strategie änderte.

Dies verursachte einen lokalen Abschreiber von rund 9 Milliarden Dollar in den USA, der auf Konzernebene nicht sichtbar war, aber den ganzen Untergang ins Rollen brachte.

Der erfolglose Aktionär hätte diesen Umstand abseits von oberflächlichen Mainstream-Medien leicht auf muula.ch finden können.

Herauslösen ging nicht

Zudem waren die Abwicklungspläne der Finma nicht geeignet, um die Bank zu retten.

Durch den Milliardenabschreiber in den USA hätte die amerikanische CS-Einheit verkauft oder herausgelöst werden sollen, was aber nicht ging, weil dann das Eigenkapital im Stammhaus der CS unter die Kapitalvorschriften gefallen wäre.

Eine solch fatale Situation hätte die Aufsichtsbehörde Finma eigentlich genauso wie die fehlerbehaftete Strategieänderung verhindern müssen.

Schweiz gehorcht den USA

Des Weiteren steht die Schweizerische Nationalbank SNB mit ihrer zurückhaltenden Liquiditätsvergabe an die CS in der Kritik.

Nur mit Abschlägen und nur gegen Sicherheiten half die Zentralbank des Landes der strauchelnden Grossbank, sodass nur die Notfusion als Ausweg blieb, weil die Schweiz die CS nicht verstaatlichen wollte.

Im Jahr 2008 hatte die SNB der UBS aber beispielsweise wertlose Subprime-Papiere für 60 Milliarden Franken abgekauft. Warum half die SNB diesmal nur so zögerlich?

Da gab es möglicherweise Anweisungen von ganz oben und von US-Finanzministerin beziehungsweise Fed-Chefin Janet Yellen beeinflusst.

Selbst die Parlamentarische Untersuchungskommission PUK sparte die ganze US-Thematik in ihrer Aufarbeitung des CS-Untergangs aus, weil sie wohl keine Argumente für Haftungen der Schweiz liefern wollte.

Öffentlichkeit fehlen Informationen

Der aktuelle SNB-Chef Martin Schlegel, der beim CS-Untergang für die Finanzstabilität der Schweiz zuständig war, erklärte auch, dass der Bericht zur Finanzstabilität keine Angaben enthalten dürfte, welche die Stabilität der Kapitalmärkte und Grossbanken selbst beeinträchtigen könnten.

Doch wie sollen sich Investoren dann ein korrektes Bild von der Lage am Schweizer Finanzmarkt machen?

Mit geschönten Berichten für Externe ist dies praktisch unmöglich. Auch dafür hätten Richter eventuell Verständnis gehabt.

Auf Einsichtnahme pochen

Last, but not least hätte die Höhe des Tauschwertes eine Rolle bei der Klage spielen können.

Die 12.000 CS-Aktien waren wahrscheinlich mehr wert als nur 533 UBS-Titel. Beim Tauschverhältnis könnte Finanzministerin Karin Keller-Sutter viel Druck ausgeübt haben, was Richter mit internen Dokumentationen hätten nachvollziehen können.

Für Externe geht das nicht, denn die Eidgenossenschaft sträubt sich, die Unterlagen selbst bis zur Anwendung des Notrechts herauszugeben, bis die letzten Klagen gegen die Schweiz beendet sind.

Doch danach könnten clevere CS-Aktionäre ihre Fälle nochmals prüfen. In der Dokumentation dürfte Brisantes zum Vorschein kommen.

07.10.2025/kut.

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