
Am Schweizer Wohnungsmarkt schauen alle auf eine Kenngrösse, welche die Knappheit gut verdeutlicht. Doch genau da bewegt sich derzeit viel.
Das Bundesamt für Statistik BFS weist derzeit eine Leerstandsquote von 1,0 Prozent aus.
Doch diese Kennzahl umfasst Miet- und Eigentumswohnungen zusammen, was eigentlich keinen guten Indikator für die Lage am Wohnungsmarkt darstellt.
Alternative Kenngrösse
Eine Segmentierung sei nicht möglich, weil die absoluten Zahlen, wie viele Objekte durch Mieter oder Eigentümer bewohnt werden, nicht bekannt seien und geschätzt werden müssten, hiess es vom Verband der Schweizer Immobilienwirtschaft Svit in einer Analyse.
Dafür entwickelte das Beratungsunternehmen Wüest Partner im Auftrag der Interessenvertretung eine alternative Kenngrösse, welche sich nur auf Mietobjekte bezieht.

Dieser Wert lag per Ende September in der Schweiz bei 1,29 Prozent und signalisiert eine etwas entspanntere Lage am Mietwohnungsmarkt, wie Svit hervorhob.
Nachfrageboom senkt Leerstand
Normalerweise liegt die offizielle Leerstandsquote des BFS niedriger als jene für Mietobjekte, weil Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser leerstanden.

Seit dem Jahr 2020 näherten sich die Leerstandsquoten der Segmente jedoch einander an.
Der Grund dafür sei, dass die Zahl leerstehender Mietobjekte wegen grosser Nachfrage und schwacher Wohnbautätigkeit überproportional gesunken sei, hiess es.
Kantonale Unterschiede
Im Kanton Jura, wo die Marktlage deutlich entspannter als etwa in Genf, Schwyz, Uri, Zug oder Zürich ist, unterscheiden sich die offiziellen BFS-Werte von den Svit-Kenngrössen von 3,0 zu 4,9 Prozent.
In Solothurn weichen die Zahlen von 2,1 zu 3,2 Prozent und im Kanton Thurgau von 1,4 zu 3,1 Prozent ab.


Doch dort, wo die Situation sehr angespannt ist, fallen die Kennzahlen zusammen, weil auch viele Eigentumsobjekte bewohnt sind.
Dies zeigt sich beispielsweise beim Kanton Genf ab dem Jahr 2022 und in Zürich ab 2024.
Die Leerstandsquoten liegen nur bei 0,3 beziehungsweise 0,5 Prozent, was die extreme Knappheit egal nach welcher Betrachtungsweise verdeutlicht.
04.10.2025/kut.