Steigende Managerhaftung im VW-Dieselskandal schreckt auf

Logo von VW vor rotem Hintergrund
Der Dieselkorruptionsfall von VW bekommt eine neue Dimension. (Bild: pixabay)

Der Bundesgerichtshof hat eine Einigung des Volkswagen-Konzerns im Dieselgate gekippt. Für die Schweiz ist dies gleich mehrfach von Bedeutung.

Diese Woche hat der Bundesgerichtshof BGH in Deutschland zum VW-Dieselskandal ein weitreichendes Urteil gefällt.

Dabei hob das Gericht den Beschluss der Generalversammlung des Volkswagen-Konzerns zur Einigung mit den Managern sowie den Versicherern über die Managerhaftung aus dem Jahre 2021 auf.

Auch indirekte Wirkungen wichtig

Der Bundesgerichtshof begründete dies nach zwei Instanzen nun damit, dass VW die Eigentümer nicht ausreichend über die Folgen der Einigung aufgeklärt habe.

So sei für die Aktionäre nicht klar gewesen, dass mit der Einigung ein Verzicht der Ansprüche gegenüber allen Geschäftsleitungsmitgliedern verbunden gewesen sei.

Bekanntermassen hatte sich der deutsche Autokonzern im Hintergrund mit den Versicherern der Managerhaftung (D&O) sowie mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn und einem weiteren Ex-Vorstandsmitglied geeinigt, um mit Vergleichen die Schadensersatz- und Versicherungsansprüche beizulegen.

Von äusserer Haftung befreien

Winterkorn soll 11,2 Millionen Euro an Eigenbeitrag leisten. Der zweite Manager bekam 4,1 Millionen Euro als Selbstbehalt. Die D&O-Policen sollten 270 Millionen Euro zahlen.

Die Volkswagen AG verpflichtete sich ihrerseits, die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder von bestimmten Ansprüchen freizustellen, welche Dritte im Zusammenhang mit dem relevanten Sachverhalt gegen diese geltend machen könnten.

Ausführliche Begründungen nötig

Die Richter kippten die Beschlüsse der Hauptversammlung mit der Begründung, dass eine unklare oder unbestimmte Beschreibung von Tagesordnungspunkten den gesetzlichen Anforderungen nicht genüge.

Damit ist die eigentlich abgeschlossene Sache wieder in der Schwebe.

Laut dem BGH muss das Oberlandesgericht Celle, als eine Vorinstanz, auch nochmal über die Höhe der Zahlung von Ex-CEO Winterkorn verhandeln.

Die Begründung dafür, dass sich die ehemaligen Manager keine höheren Summen hätten leisten können, sei zu dürftig gewesen, hiess es zum Entscheid.

Es kann also nunmehr für das einstige VW-Topmanagement noch teurer werden.

99 Prozent an Zustimmung gekippt

Dieses Urteil hat in mehreren Punkten eine Signalwirkung für die Schweiz. So dürfen Unternehmen nicht zu schwammig die Traktandenpunkte für die Generalversammlungen formulieren, weil sich Richter später daran stören könnten.

Selbst indirekte Wirkungen dürfen dabei nicht verschwiegen werden. Ein GV-Beschluss mit 99 Prozent an Zustimmung ist dabei nicht einmal sicher.

Hinweisen sofort nachgehen

Der zweite Punkt ist, dass die beiden einstigen Vorstandsmitglieder ihre Sorgfaltspflichten beim Dieselskandal fahrlässig verletzt haben sollen.

Anhaltspunkte für den Einsatz unzulässiger Softwarefunktionen von Dieselmotoren hätten sie nicht zum Anlass einer unverzüglichen Aufklärung genommen.

Für Schweizer Manager heisst dies, Hinweisen auf Missstände umgehend nachzugehen, um am Ende nicht auch noch persönlich zu haften.

Auch bei Vergleichen selbst müssen die Unternehmen stets Hintertürchen offenlassen, falls die Eigentümer später ihr Veto einlegen.

Für Schweizer Rück- und Erstversicherer könnte das VW-Dieselgate nochmals teurer werden.

Eigene Vermögensstruktur wichtig

Und drittens kann das übliche Verschieben von Vermögen auf Familienmitglieder & Co. nichts bringen, wenn es im Falle eines Falles um die eigene Haftung geht.

Die D&O-Policen sollen im Innenverhältnis zwar die Haftungshöhe limitieren beziehungsweise voll ausschliessen.

Doch dies kann auch nach hinten losgehen.

03.10.2025/kut.

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