Schweizer Trilogie bei steuerlicher Kinderbetreuung

Kinderbetreuung in einer Gruppe
Externe Kinderbetreuung ist oft teuer in der Schweiz. (Symbolbild: Rosy / pixabay)

Der Bund entlastet Haushalte bei der Drittbetreuung von Kindern. Doch viele Schweizer pfeifen darauf, wie eine neue Analyse zeigt.

Viele Schweizer Familien kennen die Abwägung:

Kinderbetreuung extern organisieren, um einer Tätigkeit nachzugehen, oder lieber selbst auf den Nachwuchs aufpassen. Meist geht der Mehrverdienst direkt für die Kinderbetreuung drauf, sodass sich das Ganze kaum lohnt.

100 Millionen Franken an Steuergeld

Doch der Bund sitzt nicht untätig herum, sondern fördert die Drittbetreuung von Kindern bei der direkten Bundessteuer.

Eine Auswertung der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV bringt nun interessante Details zur Nutzung des Abzugs für Kinderdrittbetreuung zutage.

Die gesamte Steuererleichterung belaufe sich auf rund 100 Millionen Franken, hiess es in der Analyse auf Basis der Steuerdaten 2021.

Durchschnitt knapp bei Hälfte

Viele Haushalte machten allerdings nur kleine Beträge geltend, oft deutlich unter dem zulässigen Höchstbetrag von 10.100 Franken pro Kind, erklärte die ESTV.

Rund ein Viertel der Abzüge überschreitet nicht einmal 1600 Franken, was zeigt, dass viele Haushalte auf die Steuererleichterungen pfeifen.

Der Mittelwert liegt bei knapp unter 5500 Franken.

Waadt und Zürich an der Spitze

Die Analyse zeigt zudem erhebliche regionale Unterschiede: Der Abzug werde in städtischen Kantonen deutlich häufiger genutzt als in ländlichen und in bestimmten Kantonen öfters als in anderen.

So kommen beispielsweise Waadt auf eine Inanspruchnahme von 30,7 Prozent und Zürich auf 29,6 Prozent, während der Wert im Tessin nur bei 10,8 Prozent liegt.

Auswertung auf Kantonsbasis
Waadt und Tessin bestimmen die Extremwerte (Screenshot: muula.ch)

Eine Betrachtung nach Gemeindetyp zeige, dass die durchschnittlichen Beträge in grossen Agglomerationen deutlich höher sind als in peripheren ländlichen Gebieten.

Dies verdeutlicht, dass es ein Stadt-Land-Gefälle gibt.

Städter profitieren

Aus sozioökonomischer Sicht gehörten verheiratete Doppelverdiener mit hohem Einkommen zu den Gruppen, welche die höchsten Beträge abzögen und am stärksten vom Steuerabzug profitierten, hiess es von der ESTV.

Dies gelte sowohl hinsichtlich der Nutzungshäufigkeit als auch der geltend gemachten Beträge und der Steuerersparnis. Umgekehrt profitieren Einverdienerpaare seltener und mit bescheideneren Beträgen.

Die Analyse bestätige somit die Trilogie, dass der Abzug in der Praxis häufiger und in grösserem Umfang von städtischen, doppelverdienenden und einkommensstarken Haushalten genutzt wird.

Die 20 Prozent der einkommensstärksten Steuerpflichtigen, die dieses Instrument nutzten, vereinen allein nahezu 60 Prozent der durch den Abzug bewirkten Steuerreduktion auf sich.

Steuerliche Anreize ändern

Damit wird klar, dass die Abwägung zwischen externer Kinderbetreuung und Selbsthilfe eine Frage des Einkommens und des Wohnortes ist.

Auf dem Lande helfen sich die Menschen eben auch in solchen Belangen viel mehr.

Und eins kommt durch die Analyse auch ans Tageslicht: Der Bund müsste steuerliche Anreize anders setzen, um die Schweiz kinderfreundlicher zu machen.

Die Nutzungsrate der Entlastungen ist viel zu tief.

11.07.2025/kut.

Schweizer Trilogie bei steuerlicher Kinderbetreuung

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