
Die Wettbewerbskommission hat sich den Autokonzern BMW wieder vorgeknöpft. Doch mit einem Kniff schütteln die Deutschen die Weko ab.
Das Geschäftsgebaren des deutschen Autokonzerns BMW ist den Schweizer Wettbewerbshütern regelmässig ein Dorn im Auge.
Im Januar 2024 störte die Wettbewerbskommission Weko, dass BMW einen Händler zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und dann die Zusammenarbeit unerwartet beendet habe.
Einlenken im Verfahren
Die Weko roch Missbrauch der relativen Marktmacht und leitete eine Untersuchung ein, wie muula.ch berichtete.
Doch im Laufe des Verfahrens gewährte BMW der Garage eine befristete Vertragsverlängerung, weshalb die Weko ihre Untersuchung nunmehr einstellte, wie die Kartellbehörde am heutigen Donnerstag mitteilte.
Die Garage war während mehrerer Jahrzehnte eine zugelassene Händlerin und Servicestelle für Fahrzeuge der Marken BMW und Mini gewesen.
Der Händler sei vom Fortbestand der Geschäftsbeziehungen mit BMW abhängig, um die Investitionen zu amortisieren, hatten die Wettbewerbshüter moniert. Doch der deutsche Autobauer beseitigte die kartellrechtlichen Bedenken einfach.
Teufel steckt im Detail
Ganz ungeschoren kamen BMW nicht davon. Die Weko legte dem Autokonzern die Verfahrenskosten auf, weil das Verhalten von BMW nach summarischer Beurteilung mutmasslich unzulässig gewesen wäre, hiess es weiter.
Die Garage habe über keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten verfügt und sei von BMW abhängig gewesen, erklärten die Schweizer Wettbewerbshüter.
Für die Behörde hätten die Ausweichmöglichkeiten zu Umsatz- und Gewinneinbussen in den Bereichen Neuwagen, Occasionen und Werkstatt geführt, so die Weko weiter.
BMW hatte dem Händler schliesslich eine Erweiterung der Geschäftsbeziehungen in Aussicht gestellt, weshalb die Garage die Investitionen in Millionenhöhe getätigt hatte.
Wechsel unzumutbar
Doch «zumutbare Ausweichmöglichkeit» ist ein dehnbarer Begriff.
Für Schweizer Bankkunden sieht die Weko beispielsweise keine Probleme in der Notfusion von Credit Suisse (CS) mit der Grossbank UBS, die nun der Kundschaft flächendeckend die Konditionen verschlechtert.
Dies ist nach Ansicht der Weko für Privat- und Firmenkunden alles zumutbar.
Einem Händler kann laut den Kartellwächtern aber nicht zugemutet werden, auf einen anderen Autohersteller um Toyota, Volkswagen/Amag, Mercedes, Volvo, Peugeot & Co. zu wechseln.
Millionenbusse verhängt
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Schweizer Wettbewerbshüter den Münchner Autokonzern vorknöpfen.
Dabei ging es um Verbote von Parallelimporten, die zu einer Millionenbusse geführt hatten. Der Autohersteller war dann sogar mit einer Klage vor Bundesgericht gescheitert.
Diesmal dürften die Deutschen vom Detailhändler Coop gelernt haben, der einen Wink mit dem Zaunpfahl der Weko verstanden und eine Strafe einfach abgewendet hatte.
10.07.2025/kut.