
Die Wettbewerbskommission nimmt sich die Firma Beiersdorf zur Brust. Grund ist ein Schweizer Detailhändler, der aber quasi selbst den Markt dominiert.
Die Wettbewerbskommission Weko hat eine Untersuchung gegen die deutsche Firma Beiersdorf eröffnet.
Beiersdorf verweigere dem Schweizer Detailhändler Migros mutmasslich den Bezug von Produkten der Marke Nivea zu gleichen Konditionen wie im Ausland, teilte die Weko am heutigen Dienstag mit.
Vergleichbare Detailhändler
Falls Beiersdorf gegenüber der Migros relativ marktmächtig sei, könne diese Verhaltensweise gegen das Kartellgesetz verstossen, hiess es weiter.
Falls ja, sei zu untersuchen, ob Beiersdorf diese Stellung dadurch missbrauche, dass sie von der Migros für dieselben Nivea-Produkte höhere Preise verlange als von vergleichbaren Detailhändlern im Ausland.
Für Beiersdorf gelte die Unschuldsvermutung.
Schweizer Platzhirsch mit Coop
Beiersdorf mit Hauptsitz in Deutschland ist Herstellerin der weltweit vertriebenen Produkte der Marke Nivea. Dazu gehören beispielsweise Hautcremes, Deos, Shampoos und Duschgels.
Die Migros bezieht Nivea-Produkte bei Beiersdorf und verkauft sie in ihren Läden sowie online weiter an Konsumenten.
Dabei ist sie selbst ein Platzhirsch zusammen mit der Coop-Gruppe.
Migros streitet derzeit gerne
Der Schweizer Detailhändler Migros will die Beiersdorf-Produkte in seinem Sortiment haben, weil sie von den Verbrauchern in der Schweiz geschätzt werden, und er ein Geschäft damit machen kann.
Die Migros-Gruppe ist derzeit beispielsweise auch mit Coca-Cola im Streit. Hintergrund ist ebenfalls der Bezugspreis, der in der Schweiz höher als im Ausland ist.
Die Migros-Discount-Tochter Denner besorgt sich Coca-Cola daher jenseits der Landesgrenzen.
Alternativen vorhanden
Seit 1. Januar 2022 wendet die Weko neue Vorschriften zur relativen Marktmacht an, die auf die Fair-Preis-Initiative zurückgehen.
Relativ marktmächtig ist ein Unternehmen dann, wenn andere Unternehmen beim Angebot oder bei der Nachfrage einer Ware oder einer Leistung in einer Weise abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen.
Die Weko tut mit der Eröffnung der Untersuchung so, als würde es keine Alternativen zu Nivea-Creme, Nivea-Deos oder Shampoos geben. Das ist absurd.
Wortklauberei entscheidend
Ausreichend und zumutbar interpretiert die Schweizer Behörde bei ausländischen Anbietern aber auch nicht selten strikter als bei Schweizer Firmen.
Schweizer Biskuit-Hersteller, Finanzdienstleister, Deteilhändler & Co ziehen Schweizer Verbraucher regelmässig über den Tisch, aber die Wettbewerbshüter machen praktisch nichts.
Protektionismus hemmt
Die Schweiz beschränkt praktisch überall den Wettbewerb – daher bleibt das Preisniveau hoch.
Ohne all den Protektionismus um Beschränkungen des Einkaufstourismus, der Warenimporte & Co. würden die Preise ganz von selbst sinken, denn die Konsumenten haben es in der Hand.
24.06.2025/kut.