Bundesrat setzt weiter auf «Hehlvetia»

Eine Hand, die Geld anbietet, und eine Hand, die Geld ablehnt
In der Schweiz wäscht häufig eine Hand die andere. (Bild: pixabay)

Die Finanzkontrolle hat die Strategie der Schweiz gegen Korruption gerügt. Die Sonderprüfung zeigt ein gewolltes Chaos in der Korruptionsbekämpfung. 

Der Bundesrat will die alte Strategie gegen Korruption auch für den neuen Zeitraum 2025 bis 2028 verabschieden.

Doch diesem Unterfangen machte die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK einen Strich durch die Rechnung, wie die Kontrollbehörde des Bundes am heutigen Dienstag bekanntgab.

Analyse fehlt

Zur geplanten Neuauflage der Strategie 2025 bis 2028 bestünde erheblicher Anpassungsbedarf, hiess es zu einer Sonderuntersuchung.

Auf der Basis einer gründlichen Situations- und Risikoanalyse müssten bestehende Lücken in den rechtlichen Rahmenbedingungen und die öffentliche Wahrnehmung betreffend die Korruptionsbekämpfung identifiziert werden.

Erst auf dieser Grundlage liessen sich Ziel, Zweck und Ambition der Strategie formulieren.

Unklare Verantwortlichkeiten

Die Ziele der Strategie seien zudem so festzulegen, dass sie im Einflussbereich des Bundes erreichbar und messbar seien. Ferner müssten die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Ziele verbindlich zugeteilt werden, hiess es von der EFK kritisch.

Die Finanzprüfer monierten zudem die Zusammenarbeit der bestehenden Gremien im erweiterten Bereich der Korruptionsbekämpfung des Bundes. Da wäre es durchaus möglich, Synergiepotenziale zu heben und Effizienzgewinne zu generieren.

Harte Worte

Die Strategie habe ohnehin lange auf sich warten lassen, kritisierten die Eidgenössischen Finanzprüfer. Die Schweiz habe massgeblich nur auf Druck vom Ausland reagiert.

«Trotz der klaren Formulierung von Visionen und Zielen bleibt der Zweck unklar», hiess es wörtlich. Die Ambition der Strategie sei obendrein gering.

Mit anderen Worten ausgedrückt – die Schweiz will die Korruption gar nicht bekämpfen. Das Land macht zwar etwas, aber all die Massnahmen sollen nichts bewirken.

Wünsche an Privatwirtschaft

Die Strategie formuliert Ziele ausserhalb des direkten Einflussbereiches des Bundes. Die EFK erachtet die Erreichung dieser Ziele als unwahrscheinlich.

Sie seien eher als Erwartung des Bundesrats an die Privatwirtschaft zu verstehen.

Einerseits fehle den Zielen der Strategie eine nachvollziehbare Wirkungslogik, die aufzeigt, ob und wie die Massnahmen effektiv zur Zielerreichung beitragen.

Andererseits sei keine verbindliche Zuordnung der Verantwortlichkeit zur Erreichung der Ziele der Strategie erkennbar, so die harsche Kritik.

Verzettelung zwischen Ämtern

Beim Bund bestehen nebst der offiziellen Interdeparementalen Arbeitsgruppe Korruption weitere interdepartementale Arbeitsgruppen im erweiterten Umfeld der Korruptionsbekämpfung.

Dabei sei zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, zur Einziehung und Rückführung von Potentaten-Geldern oder zum Rohstoffhandel gedacht.

Allerdings sei zwischen diesen Einheiten kein strukturierter Austausch erkennbar. Die Verzettelung zeige sich schon allein in den Zuständigkeiten innerhalb des Bundes gegenüber den drei wichtigen internationalen Anti-Korruptionsgremien.

Bei den Vereinten Nationen sei das EDA zuständig, bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco und beim Europarat das Bundesamt für Justiz BJ.

Kaum Schutz von Whistleblowern

Aus Sicht der EFK fehle der Korruptionsbekämpfung auf Bundesebene eine gesamtheitliche Steuerung und Koordination.

Ferner sieht sie ein Synergiepotenzial durch das Zusammenführen von bestehendem Wissen und Ressourcen in der Bundesverwaltung, um die Korruptionsbekämpfung effizienter und effektiver zu organisieren.

Und noch eine Baustelle fand die EFK. Diese sei im Spannungsfeld zwischen Exekutive und Legislative zu finden; zum Beispiel dort, wo bundesrätliche Gesetzesvorlagen keine parlamentarische Mehrheit fänden.

Dies sei beispielsweise beim Whistleblowing-Schutz in der Privatwirtschaft oder bei der Unterstellung von treuhänderischen Anwaltstätigkeiten unter das Geldwäschereigesetz der Fall.

Wo kein Wille auch kein Weg

Für eine wirkungsvolle Strategie gegen die Korruption sei aber eine offene und transparente Auslegeordnung der Korruptionsrisiken. Dem Bundesrat ist all dies egal.

Die Landesregierung wolle an ihrem althergebrachten Vorgehen festhalten, hiess es in einer Stellungnahme. Eine Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien komme beispielsweise nicht infrage.

Damit ist klar, dass die Schweiz wieder einmal ihrem Ruf als «Hehlvetia» gerecht werden will.

28.04.2025/kut.

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