
Der verurteilte Ex-Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz wollte einen Entscheid vom Bundesgericht nicht akzeptieren. Nun ändert er aber seine Strategie.
Der Kriminalfall des ehemaligen Raiffeisenbank-Chefs Pierin Vincenz ist wieder ein Stück in Bewegung geraten.
Vincenz zog sein Revisionsgesuch gegen einen Richterspruch des Bundesgerichts zurück, wie aus einer Verfügung des Bundesgerichts hervorging, die am heutigen Freitag publiziert wurde.
Das Bundesgericht hatte sich unlängst gegen Vincenz gestellt und das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts vom April 2022 wieder in Kraft gesetzt, wie muula.ch berichtete.
Damit sollte nunmehr die Berufungsverhandlung am Obergericht stattfinden.
Jahrelange Haftstrafen
Die Bundesrichter wollten Vincenz und seinen Mitangeklagten nicht folgen, dass die Klageschrift der Staatsanwaltschaft viel zu umfangreich und einem französischsprachigen Beschuldigten nicht ausreichend Bedeutung im deutschsprachigen Prozess gewidmet worden sei.
Vincenz war zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten und der zweite Hauptbeschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt worden. Die Richter dort hatten Vincenz und den zweiten Hauptbeschuldigte im Jahr 2022 des Betrugs, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen passiven Privatbestechung für schuldig befunden.
Dagegen erhoben die Betroffenen beim Zürcher Obergericht direkt Einsprache. Dies hatte dann einen Entscheid gefällt, den das Bundesgericht kassiert hatte.
Ausser Spesen nichts gewesen
Ein Mitangeklagter hat laut einer zweiten Verfügung sein Berichtigungsgesuch betreffend des Bundesgerichtsentscheids ebenfalls zurückgezogen.
Damit ist klar, dass Vincenz & Co. ihre Chancen, nochmals vor Bundesgericht zu scheitern, als zu gross eingeschätzt hatten.
Nun kann also das Berufungsverfahren vor dem Zürcher Obergericht beginnen. Das Katz-und-Maus-Spiel der Angeklagten scheint vorbei.
Neben den eigenen Anwaltskosten muss Vincenz zumindest 300 Franken bezahlen, denn das setzte das Bundesgericht laut der Verfügung als Gerichtskosten fest.
04.04.2025/kut.