Kroatische Staatsangehörige haben ab Januar 2025 wieder vollen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Regierung ist machtlos dagegen.
Der Bundesrat hat die Kontingentierung von Aufenthaltsbewilligungen für Kroaten ab 1. Januar 2025 aufgehoben.
Für kroatische Staatsangehörige, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisten, gelte wieder die volle Personenfreizügigkeit, teilte die Landesregierung am heutigen Mittwoch mit.
Schutzklausel aktiviert
Für Kroatien galt bereits im Jahr 2022 die volle Personenfreizügigkeit.
Wegen der starken Zuwanderung kroatischer Arbeitskräfte in jenem Jahr hatte der Bundesrat aber beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel zu aktivieren.
Damit führte die Schweiz für 2023 sowie für 2024 Kontingente ein.
Da die Ventilklausel aber nur während höchstens zwei aufeinanderfolgenden Jahren zur Anwendung kommen könne, hätten kroatische Staatsangehörige ab dem 1. Januar 2025 wieder vollständigen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, hiess es weiter.
Nach 2026 wie alle EU-Bürger
Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, könnte die Schweiz erneut die Ventilklausel anwenden.
Dies gelte jedoch nur für das Jahr 2026, wie die Landesregierung erklärte.
Danach kommen kroatische Staatsangehörige wegen auslaufender Übergangsbestimmungen im EU-Freizügigkeitsabkommen endgültig in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit.
Dann gelten die Regeln wie sie auch für Angehörige der übrigen EU-Staaten lauten.
Das heisst, für B- und L-Bewilligungen braucht es einen Schweizer Arbeitsvertrag.
SVP reagiert empört
Die migrationskritische SVP tobte umgehend in einem Communiqué.
Wie das Beispiel Kroatien zeige, seien «Schutz- oder Ventil-Klauseln» der EU reine Augenwischerei, hiess es.
Bei der Zuwanderung verfolge die EU gegenüber der Schweiz eine Salamitaktik mit dem Ziel, dem kleinen Land immer noch mehr Zuwanderung aufzudrücken, kritisierte die grösste Schweizer Partei.
27.11.2024/kut.