Finanzmarktaufsicht gerät erneut in Kritik

Das Logo der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht in Bern
Eine Kommunikation der Finma zu Stablecoins sorgt für Aufsehen. (Bild: PD)

Zur jüngsten Aufsichtsmitteilung des Schweizer Finanzmarktregulators hagelt es Kritik. Doch die Finma weist diese gekonnt zurück.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma überraschte die Krypto-Gemeinde vor wenigen Tagen mit einer neuen Aufsichtsmitteilung zu Stablecoins.

In der Blockchain-Branche sorgt dieses Rundschreiben zu den elektronischen Zahlungsmitteln für Unruhe und Kritik, denn die Finma gehe damit weit über die bisherige Praxis hinaus.

Dauerhafte Geschäftsbeziehung?

In der Aufsichtsmitteilung äussere die Finma die Ansicht, dass Emittenten von Stablecoins verpflichtet seien, alle Inhaber von Stablecoins als Kunden zu erfassen und ihre Transaktionen zu überwachen, mahnte etwa die Swiss Blockchain Federation in einem Communiqué am heutigen Dienstag.

Der Schweizer Regulator stufe dabei sogar das vorübergehende Halten eines Stablecoins als «dauerhafte Geschäftsbeziehung» zum Herausgeber ein und leite damit eine Kundenbeziehung nach Geldwäschereigesetz her, hiess es weiter in der Mitteilung.

Schwankungen umgehen

In der Krypto-Gemeinde erfreuen sich ja etwa Stablecoins, wie USDT oder USDC, grosser Beliebtheit, die an den amerikanischen Dollar gebunden sind und nicht so hohe Schwankungen aufweisen, wie andere Kryptowährungen.

Von Regeln zur Nachverfolgbarkeit und Identifizierung, wie sie die Eidgenossenschaft nun offenbar will, ist da allerdings nichts zu spüren.

Schweizer Stablecoins verunmöglichen

Die Finma verfüge nicht einmal über eine ausreichende Gesetzesgrundlage, solche Regelungen vorzuschreiben, hagelte es weiter Kritik von der Interessenvertretung Blockchain-basierter Anwendungen und Geschäftsmodelle.

Auch im internationalen Vergleich sei all dies unüblich und Emissionen von Stablecoins aus der Schweiz würden damit faktisch verunmöglicht, weil es mit den von der Finma mitgeteilten Einschränkungen kein tragfähiges Geschäftsmodell geben könne.

Die etablierte Praxis bei Zahlungsmitteln sei, die Gegenpartei lediglich bei der Ausgabe sowie bei der Rücknahme zu prüfen und fertig.

Anziehen der Daumenschrauben?

muula.ch bat daher die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen.

Das Ziel der Finma sei es mit der Aufsichtsmitteilung, Transparenz über die rechtlichen Anforderungen herzustellen, teilte eine Mediensprecherin umgehend auf die Medienanfrage mit.

Die Wegleitung zu Stablecoins aus dem Jahr 2019 sowie Angaben im Jahresbericht 2021 wolle die Behörde damit kommunikativ zusammenzufassen.

Eine Praxisänderung oder Verschärfung sei damit jedoch nicht verbunden.

Vermeiden problematischer Fälle

Die Aufsichtsmitteilung zeige auf, wie Risiken im Zusammenhang mit Stablecoins für die Schweiz eingegrenzt werden könnten, hiess es weiter.

Die Finma schaffe damit Klarheit und zeige der Branche einen möglichen Weg auf, wie bei der Herausgabe von Stablecoins problematische Konstellationen vermieden werden könnten, so die Klarstellung.

Keine Anonymität gewünscht

Dies bedeutet also für die Krypto-Gemeinde, dass Stablecoins, die von Schweizer Emittenten ausgegeben werden, nicht von anonymen Personen gehalten werden dürfen, was durch das Verbot von Inhaberkonten verdeutlicht wird.

Die Inhaber von Stablecoins müssen vom Stablecoin-Emittenten selbst oder einem angemessen regulierten Finanzintermediär also identifiziert werden.

Anhörungen durchgeführt

Die Swiss Blochchain Federation monierte zudem, dass die Finma die Aufsichtsmitteilung im Juli überraschend und ohne Konsultation der Betroffenen publiziert habe.

Zusätzlich den bisherigen Publikationen mit Wegleitung und Jahresbericht 2021 habe die Finma jedoch die geldwäschereirechtlichen Pflichten der Stablecoinherausgeber auch mit den auf Fintech-Geschäftsmodelle spezialisierten selbstregulierten Organisationen besprochen, erklärte die Aufsicht.

Viele Probleme wegen Credit Suisse

Die Finma ist derzeit ohnehin viel in Kritik, weil sie in den Augen vieler Marktbeobachter beim Untergang der Krisenbank Credit Suisse viel zu spät reagiert habe.

Gleichzeitig wird die Schweiz belastet, weil die Finma rund 16 Milliarden Franken an sogenannter AT1-Anleihen der CS mit einem Strich entwertet und das Geld der Bonds-Investoren direkt der Grossbank UBS zugeschanzt hatte.

Zahlreiche Klagen sind gegen die Schweiz hängig. Vielleicht kommen noch weitere hinzu, wenn es Stablecoins für die breite Masse auf Schweizerfranken gibt.

13.08.2024/kut.

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